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Arbeitsvertrag als Voraussetzung für ein Arbeitszeugnis für Familienangehörige.

Das Arbeitszeugnis ist eine für den Arbeitnehmer sehr wichtige Urkunde, welche in der Regel vom Arbeitgeber ausgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Anhand dieses Zeugnisses kann der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung einen aussagekräftigen Nachweis über seine geleisteten Dienste und seine Qualifikationen erbringen.

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Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch im Familienunternehmen verankert war, können sich Probleme bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für den scheidenden Familienangehörigen ergeben.

Denn oftmals gibt es aufgrund der familiären Bindung keinen gültigen Arbeitsvertrag, weil diese Formalität nicht als Notwendigkeit erachtet wurde. Doch wenn der Arbeitsvertrag fehlt, entfällt auch der Anspruch auf ein Zeugnis. Der dann scheidende Ehepartner hat im Falle einer Trennung kein Anrecht darauf und kann diesen auch nicht einklagen.

Die Problematik bei der Ausstellung

Es ist grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert, von seinem Recht auf ein Arbeitszeugnis Gebrauch zu machen, gerade auch dann, wenn dieser in der Firma eines Familienangehörigen mit zugrunde liegendem Arbeitsvertrag gearbeitet hat. Jedoch muss bei der Bewerbung bedacht werden, dass der Zeugnisleser ein Zeugnis, welches von einem Verwandten ausgestellt wurde, anders wahrnimmt als eines, welches von einem unbeteiligten Dritten verfasst wurde. Wenn sogar noch der gleiche Nachname auf dem Zeugnis steht, wirft das bei manchem potentiellen Arbeitgeber Fragen auf. Inhalte und Beurteilungen werden eventuell als übertrieben oder als nicht wahrheitsgemäß empfunden. Deshalb ist es bei einem Familienunternehmen vorteilhafter, wenn ein anderer Vorgesetzter, der nicht mit dem Arbeitnehmer verwandt ist, das Zeugnis unterzeichnet.

Objektiver Wortlaut für ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis

Eine positive, aber nicht “übertriebene” Darstellung der geleisteten Arbeiten mit einer genauen Auflistung der Tätigkeitsbereiche sollte den Hauptteil des Zeugnisses ausmachen. Auf diese Weise stellt sich beim potentiellen neuen Arbeitgeber nicht das Gefühl ein, dass die Qualifikationen im Arbeitszeugnis zu wohlwollend formuliert worden sind und eventuell nicht der Realität entsprechen könnten. Die wichtigsten Punkte sollten exemplarisch hervorgehoben und besonders gelobt werden.

DZP-TIPP: Arbeiten Sie als Familienmitglied im Familienbetrieb mit, bestehen Sie auf einen Arbeitsvertrag.

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