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Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis: mit 10 Fakten schnell informiert

  1. Historie
  2. Rechtsanspruch
  3. Fristen und Fälligkeiten
  4. Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
  5. Inhalt des Zeugnisses
  6. Zeugnissprache
  7. Gliederung des Zeugnisses
  8. Äußere Form
  9. Verjährung des Zeugnisanspruchs
  10. Werkzeug zur Erstellung

1. Historie

Vor über 115 Jahren, am 1. Januar 1900,  wurde der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis durch Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich festgelegt. Darin steht, dass alle Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen können, welches die Leistung und die Führung beurteilt.

Das Arbeitszeugnis sollte so formuliert sein, dass die Leistung der Mitarbeiters gerecht beurteilt wird. Gleichzeitig muss das Arbeitszeugnis dem Leser Informationen über Qualifikation und Leistung des Beurteilten liefern.

 

 2. Rechtsanspruch

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer (§ 109 Gewerbeordnung) und jeder Beamte (§ 85 BBG) ein Anrecht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für Minijobber als auch für Teilzeitarbeiter. Für Auszubildende ist dies in § 16 des Berufsbildungsgesetztes geregelt. Allgemeine rechtliche Grundlagen hierzu finden sich in § 630 BGB. […mehr]

 

3. Fristen und Fälligkeiten

3.1. Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis ist bei triftigem Grund sofort fällig.  Dabei ist dem Arbeitgeber jedoch ein angemessener Zeitraum einzuräumen, in welchem er  das Zwischenzeugnis ausstellen kann. Triftige Gründe sind z. B. der Wechsel des direkten Vorgesetzten, eine neue Position des Arbeitnehmers, der Wechsel in eine andere Abteilung oder die Bewerbung bei einem neuen Unternehmen.

 

3.2. vorläufiges Arbeitszeugnis

Ein vorläufiges Arbeitszeugnis wird bei Zugang der Kündigung – sowohl bei Kündigung seitens des Arbeitgebers, als auch bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers – fällig.

 

3.3. abschließendes Arbeitszeugnis

Für ein abschließendes Arbeitszeugnis entsteht die Fälligkeit im Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

 

3.4. bei fristloser Kündigung

Die Fälligkeit des Zeugnisses bei einer fristlosen Kündigung entsteht sofort, das bedeutet: das Zeugnis muss innerhalb weniger Tage ausgestellt werden. […mehr]

 

4. Zeugnisarten

4.1. einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis ist eine Bestätigung oder Bescheinigung, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Arbeitgeber tätig war.

 

4.2. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wesentlich umfassender als das einfache Arbeitszeugnis gestaltet und enthält neben allen Zeugniskomponenten auch qualifizierte Bewertungen zur Leistung und zum Verhalten:

  • Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung, dazu gehören Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis, außergewöhnliche Erfolge sowie Bewertungen zum Führungsstil (bei Führungskräften)
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Sozialverhalten und soziale Kompetenz
  • Austrittsgrund
  • Abschiedsformel (kein Anspruch lt. BAG)
  • […mehr]

 

 5. Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über Motivation, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie über die  Fachkenntnisse des Arbeitnehmers. Angaben über die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers gehören ebenfalls in ein Zeugnis.

Das Arbeitszeugnis soll belegen, in welchem Tätigkeitsgebiet der Arbeitnehmer eingesetzt und mit welchen Aufgaben er betraut wurde, wie er sein Fachwissen in das Unternehmen einbrachte und welche Ergebnisse er in welcher Qualität erreicht hat. Dabei hat der Arbeitgeber sowohl die Wahrheitspflicht als auch  die Wohlwollenspflicht zu beachten, um das berufliche Weiterkommen des Arbeitnehmers nicht zu erschweren.

Jedoch ist kein Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitnehmer besser zu bewerten, als er tatsächlich war. Falsche Arbeitszeugnisse können zu Schadensersatzansprüchen seitens des neuen Arbeitgebers führen. […mehr]

 

6. Arbeitszeugnis Formulierungen

Ein gutes Arbeitszeugnis ist bei der Arbeitssuche heutzutage ein „Muss“. Doch die Personaler kennen die Formulierungen (Arbeitszeugnis Code) im Arbeitszeugnis, die auf Schwächen des Arbeitnehmers hindeuten. Das Zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein, dennoch gibt es durch die sensible Zeugnissprache unterschiede in der Benotung. Gerade die oft fälschlicherweise als Geheimcode benannte Zeugnissprache ist von Laien nur schwer zu verstehen. Diesen Zeugniscode können Sie allerdings mithilfe unserer Checkliste oder des Arbeitszeugnisanalyseautomaten entschlüsseln. […mehr]

 

7. Aufbau eines Zeugnisses

In Deutschland liegt jedem Arbeitszeugnis eine standardisierte Struktur zugrunde. Diese Struktur, auch Zeugnis-Aufbau genannt, stellt den roten Faden bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses dar.

Der Zeugnis-Aufbau enthält sämtliche Beurteilungskomponenten der Leistungsbeurteilung wie Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitsergebnis und ggfls. den Führungsstil. Anschließend folgen die Gesamtbeurteilung (Formel zur Zufriedenheit), der Ausstellungsgrund (nur, wenn positiv für den Arbeitnehmer) und die Schlussformel (Dankes-Bedauern-Formel, wobei der Arbeitnehmer hierauf keinen Anspruch hat) Muster dafür finden Sie bei uns. […mehr]

 

8. Äußere Form

Arbeitszeugnisse sind sowohl  wahrheitsgemäß  als auch  wohlwollend  zu erstellen. Dieses Wohlwollen soll sich auch in der Art der Ausstellung des Zeugnisses wiederfinden. Hierbei gilt: Die äußere Form eines Arbeitszeugnisses darf dessen Inhalt nicht herabsetzen.

So hat ein scheidender Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass sein Zeugnis auf wertigem Geschäftspapier ausgestellt wird. Dabei sollte es sich um Briefpapier der Firma handeln, auf welchem der Firmenname und die Anschrift des Ausstellers eingedruckt sind. […mehr]

 

9. Verjährung des Zeugnisanspruchs

Der Arbeitnehmer hat keinen dauerhaften Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Somit verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis nach Vollendung des dritten vollen Kalenderjahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. […mehr]

 

10. Werkzeuge zur Erstellung

Kleinunternehmen verfügen selten über eine eigene Personalabteilung, die sich um die Erstellung der Arbeitszeugnisse kümmert. Daher müssen die meisten Unternehmer selbst Arbeitszeugnisse schreiben, obwohl sie oftmals nicht im Detail mit der Vorgehensweise bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen vertraut sind.

Nicht selten kommt es vor, dass der Chef sich persönlich in die Fachliteratur einliest oder das Zeugnis nach bereits vorhandenen Vorgaben anfertigt. Solche Lösungen sind nicht unkritisch: Zum einen ist dann nicht immer klar, ob die verwendeten Formulierungen wirklich aussagen, was der Wahrheit entspricht oder sogar als Befriedigend/Mangelhaft eingestuft werden. Zum anderen gehört diese Aufgabe nicht zu den Kernkompetenzen der meisten Unternehmer. Daher kommt ersatzweise eine spezielle Software zum Einsatz – ein sogenannter Arbeitszeugnis Generator. […mehr]

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