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Das fehlende Arbeitszeugnis in der Bewerbung erwähnen oder lieber verschweigen?

Sie haben ein tolles Stellenangebot gefunden und möchten sich bewerben. Doch beim Schreiben der Bewerbung stellen Sie mit Schrecken fest, dass ein Arbeitszeugnis fehlt.

Hatten Sie von diesem Arbeitgeber gar kein Arbeitszeugnis erhalten – oder haben Sie Ihr Arbeitszeugnis verloren? Finden Sie hier wichtige Tipps, was Sie jetzt tun können.

 

ARBEITSZEUGNIS BEWERTEN LASSEN

Jedem zehnten Bewerber fehlen Arbeitszeugnisse oder geht ein Arbeitszeugnis verloren. Die Gründe sind unterschiedlich. Beispielsweise führt eine Trennung im Streit vom alten Arbeitsplatz oft dazu, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis “vergisst” und der Arbeitnehmer nicht nachhakt. Es gibt aber auch harmlose Gründe, weshalb Sie das Zeugnis nicht finden – z. B. führen Umzüge oftmals dazu, dass ein Arbeitszeugnis nicht mehr auffindbar ist.

Ich habe mein Arbeitszeugnis verloren, was nun?

Ein verlorenes, aber bereits einmal ausgestelltes Zeugnis kann problemlos beim ehemaligen Arbeitgeber nachgefordert werden. Dieser ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Ihnen ein neues Zeugnis auszustellen. Der Zeugnisanspruch ist unabhängig vom Verschulden, besteht jedoch nur so lange, wie der Arbeitgeber über Ihre Personalunterlagen verfügt.

 

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Das fehlende Arbeitszeugnis in der Bewerbung erwähnen oder lieber verschweigen?

Beide Varianten sind ungünstig, da sie vom Personalverantwortlichen so interpretiert werden können, dass ein schlechtes Zeugnis offensichtlich bewusst vorenthalten wird. Berufserfahrene BewerberInnen hängen in chronologisch absteigender Reihenfolge ihre Arbeitszeugnisse der Bewerbung an. Fehlt ein Arbeitszeugnis, können Sie eine Zusatzseite einfügen. Auf dieser sollten Sie Firma, Position, Beschäftigungsdauer und eine kurze Begründung notieren, weshalb kein Zeugnis vorliegt.

Alle Beschäftigten haben einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hierzu zählen auch leitende Angestellte, Geschäftsführer, Teilzeitkräfte, Aushilfen und Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen. Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis schriftlich per Einschreiben an.

Verjährungsfristen für Arbeitszeugnisse

Machen Sie innerhalb der Frist Ihren Anspruch nicht geltend und hat sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet, dass kein Zeugnis mehr angefordert wird, ist das Recht darauf “verwirkt”. Das kann z.T. schon nach einigen Monaten sein. Ist die Frist noch nicht verstrichen und eine Neueinstellung scheitert nachweislich daran, dass ein Arbeitszeugnis fehlt, kann Ihr ehemaliger Arbeitgeber zur Schadenersatzzahlung verpflichtet werden.

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