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Steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu?

Häufig hat man schon von einem “einfachen” oder einem “qualifizierten” Arbeitszeugnis gehört. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Zeugnisarten? Und welches Zeugnis steht Ihnen zu?

Das einfache Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält die Daten zu Ihrer Person sowie Informationen über die Art und den Zeitraum der Tätigkeit.

ARBEITSZEUGNIS ANALYSIEREN

Solch ein einfaches Arbeitszeugnis ist folglich eine reine Bestätigung oder Bescheinigung darüber, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Arbeitgeber tätig gewesen sind. So kann das einfache Arbeitszeugnis gestaltet sein:

Zeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 01.05.1965 war bei uns vom 01.06.2013 bis zum 30.04.2014 in Vollzeit als Lagerist tätig. Zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Mustermann gehörten folgende Aufgaben:

  • Wareneingangskontrolle
  • Warenannahme und Wareneingangsabwicklung
  • Einlagerung von Produkten
  • Umgang mit konventionellem und automatisiertem Lagersystem
  • Erfassung und Meldung von Differenzen und Reklamationen nach Vorgaben
  • Bearbeitung von Bestandsprüfungen und Bestandsverwaltung
  • Mitwirkung bei Inventuren

Musterhausen, den 30.04.2015

Max Mustermann
Geschäftsführer

Hier finden Sie keine Hinweise zu einer Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Führungsverhaltens und Sozialverhaltens.

ZEUGNISENTWURF SCHREIBEN LASSEN

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist im Vergleich zum einfachen Arbeitszeugnis umfassender gestaltet und trifft sogenannte qualifizierte Aussagen und Bewertungen. Es enthält über die Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses hinaus zusätzlich die Zeugniskomponenten

  • Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung, dazu gehören Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis, außergewöhnliche Erfolge sowie Bewertungen zum Führungsstil (bei Führungskräften)
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Sozialverhalten und soziale Kompetenz
  • Austrittsgrund
  • Abschiedsformel (kein Anspruch lt. BAG)

Laut Gesetzgeber können Sie wählen. Sie haben die freie Wahl, sich für ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu entscheiden. Das Zeugnis Portal empfiehlt Ihnen in jedem Fall die qualifizierte Arbeitszeugnis Variante.

DZP-TIPP: Erstellen Sie mit unserem Online-Zeugnisgenerator Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis selbst. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber diesen Zeugnisentwurf vor und erkundigen Sie sich dann schriftlich danach, wann Sie mit Ihrem vom Arbeitgeber unterzeichneten Zeugnis rechnen dürfen. Sollten Sie keine zeitnahe Antwort erhalten, setzen Sie eine Frist.

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