Arbeitszeugnis Haushaltshilfe
Auch eine Haushaltshilfe hat selbstverständlich wie ein Arbeitnehmer (§ 109 Gewerbeordnung) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis , egal ob Teilzeit beschäftigt als Putzfrau oder vollbeschäftigt als Geschäftsführer.
Es unterscheidet sich in keiner Weise von dem Arbeitszeugnis eines Vollzeit Angestellten und muss auf Wunsch der Haushaltshilfe auch als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden.
Es beinhaltet sowohl die Tätigkeitsbeschreibungen als auch sämtliche Komponenten der Leistungsbeurteilung und des Sozialverhaltens. Innerhalb der Leistungsbeurteilung ist darauf zu achten, dass die Sätze entsprechend der Tätigkeiten mit kleinen Adjektiven wie “gründlich”, “sorgfältig” und “zuverlässig” auftauchen.
Um ein solches Arbeitszeugnis zu erstellen empfiehlt sich die Verwendung unseres Arbeitszeugnis Generators. Gerne können Sie uns auch mit der Erstellung des Arbeitszeugnisses hier beauftragen.