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So erhalten Sie das Arbeitszeugnis, das Sie wollen

Nicht zu Unrecht fürchten viele Arbeitnehmer bei einem Firmenwechsel die versteckten Codes in ihrem Arbeitszeugnis – versteckte Codes, die zwar offiziell positiv klingen, jedoch starke Abstufungen in der Leistungsbeurteilung beinhalten.

Der beste Weg, ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten, ist, die Initiative selbst zu übernehmen und nicht einfach auf das Ergebnis zu warten. Denn mit einer Abstimmung im Vorfeld gelangen negative Formulierungen gar nicht erst in das Arbeitszeugnis.

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Dem überarbeiteten Chef helfen

Der weitaus größte Teil unzureichender Arbeitszeugnisse kommt nicht durch eine vermutete “Missgunst” des Chefs zustande, sondern vielmehr durch dessen fehlende Kenntnisse im Bereich des Personalwesens oder auch durch Zeitmangel. Arbeitszeugnisse sind gerade für die Leiter kleinerer Betriebe ungeliebte Zusatzaufgaben, derer sie sich mit möglichst wenig Aufwand entledigen wollen. Viele sind deshalb sogar damit einverstanden, dass der Mitarbeiter sein Zeugnis selbst schreibt – bleibt doch immer noch die Möglichkeit der anschließenden Korrektur mit nur geringem Zeitbedarf. Eine solche Herangehensweise an die Zeugniserstellung ist auch in Firmen, die über einen Personalchef verfügen, nicht unüblich.

ZEUGNIS ÜBERPRÜFEN

Eine formal stimmige Vorlage liefern

Erhält der Beschäftigte das “OK”, sollte er unbedingt den üblichen Zeugnis-Aufbau einhalten. Er kann nun seinerseits diejenigen Formulierungen einsetzen, die für ihn günstig sind – ganz ohne Geheimcode. In einem Abstimmungstermin, der am besten gleich mit vereinbart wird, bekommt der Chef das Arbeitszeugnis dann zum ersten Mal zu sehen. Sofern nichts Übertriebenes oder Unhaltbares in dem Zeugnis steht, wird er es lediglich überfliegen und anschließend unterschreiben. Eventuell steht die Korrektur von ein, zwei Formulierungen an – dafür sollten von Seiten des Zeugnisverfassers bereits alternative Textvorschläge vorbereitet sein.

Das Gespräch mit dem Personalchef suchen

Gibt der Verantwortliche im Betrieb die Formulierung des Arbeitszeugnisses nicht aus der Hand, so hilft immer noch ein Gespräch im Vorfeld. Der Arbeitnehmer kann hier diejenigen Aussagen ansprechen, die ihm wichtig sind und sich diese zumindest erst einmal verbal bestätigen lassen. Spätere schriftliche Abweichungen davon gibt es in der Regel kaum, denn jeder Personalchef registriert in einem solchen Gespräch auch, dass er einen echten Verhandlungspartner vor sich hat, der seine Rechte wahrnimmt. Beides – die Eigeninitiative und die deeskalierende Kommunikation – führen überdies oft genug dazu, dass das einvernehmliche Arbeitszeugnis noch besser ausfällt als eigentlich geplant.

DZP-TIPP:  Erstellen Sie Arbeitszeugnisse einfach selbst mit unserem Online-Zeugnisgenerator und ohne Geheimcode.

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