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Haben Sie Anspruch auf Zeugnisberichtigung?

Es passiert häufiger als man denkt. Noch frisch im neuen Job hat Ihnen der ehemalige Arbeitgeber Ihr Arbeitszeugnis zugesandt. Eigentlich wollten Sie das Zeugnis gleich dem neuen Chef vorlegen und ihn so nochmals in seiner Entscheidung für Sie als neuen Mitarbeiter bestärken. Doch jetzt stellen Sie fest, dass das Zeugnis Fehler enthält. 

Fehler im Arbeitszeugnis können vielfältiger Natur sein. Es kann sich schlichtweg um Schreibfehler handeln, aber auch um Fehler, die Sie in Ihren persönlichen Daten finden. So kann z. B. Ihr Name falsch geschrieben sein oder das Eintrittsdatum einen Zahlendreher enthalten. Was vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: fehlende Zeugniskomponenten sind ebenfalls Fehler. Manch ein Zeugnisexperte spricht hier vom Zeugniscode, weil durch Auslassung die schlechte Bewertung verstärkt werde.

ARBEITSZEUGNIS ÜBERPRÜFEN LASSEN

Häufig jedoch gelangen Fehler vollkommen unbeabsichtigt ins Arbeitszeugnis, denn oftmals weiß es der Zeugnisaussteller nicht besser. Zum Beispiel lesen Sie im einleitenden Satz “… in unserem Hause als Buchhalter beschäftigt” und werden so vom ehemaligen Arbeitgeber ungewollt als passiver Mitarbeiter abgestempelt, der offensichtlich nur nach Anweisung gearbeitet hat.

Die Auswirkungen eines fehlerbehafteten Arbeitszeugnisses werden Sie erst im Falle eines erneuten Stellenwechsels bemerken. Das Bundesarbeitsgericht formuliert in seinem Urteil vom 21. 6. 2005 – 9 AZR 352/04Es ⌈das Arbeitszeugnis⌉ dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl.” So sagt es also das höchste Gericht und so wird es auch in Zukunft sein.

Wichtig ist deshalb, dass Sie bei Vorliegen eines mit Fehlern behafteten Arbeitszeugnisses Berichtigung einfordern.

ARBEITSZEUGNIS CHECK

Berechtigtes Verlangen nach einer Berichtigung des Zeugnisses

In jedem Fall muss dann eine Berichtigung erfolgen, wenn ein falscher Geburtsort angegeben ist – siehe Urteil oben (9AZR 352/04). Bitten Sie den ehemaligen Vorgesetzten ebenfalls um Berichtigung, wenn das Zeugnis Schreibfehler enthält. Behalten Sie dabei im Blick, dass gute Bewertungen in Ihrem Arbeitszeugnis nicht gleichzeitig in lediglich befriedigende Formulierungen umgewandelt werden.

Nicht ganz so einfach ist eine Berichtigung des Zeugnisses durchzusetzen, wenn Sie mit der Gesamtbeurteilung nicht einverstanden sind und statt der Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” nur die Bewertung “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” erhalten haben. Dann sind Sie in der Beweispflicht, die sehr gute Leistung zu belegen.

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