Arbeitszeugnis ändern…
…lassen kann durchaus sinnvoll sein. Häufig wissen Arbeitszeugnis ausstellende Arbeitgeber nicht, welcher Note das ausgestellte Arbeitszeugnis tatsächlich entspricht, da oftmals von älteren Arbeitszeugnissen abgeschrieben wir, und das Zeugnis gut “klingt”. Sie sollten hier schon etwas genauer hinschauen.
So können fehlende Leistungskomponenten das Gesamtbild eines Arbeitszeugnisses verschlechtern, man spricht hier von der Leerstellentechnik, da Ihr Arbeitgeber möglicherweise lieber eine Komponente gar nicht beschreibt als Sie schlecht zu bewerten. Erfahren Personal merken das sofort. Wenn zum Beispiel keine Leistungsbewertung über Ihr Fachwissen getroffen wird, könnte das bedeuten, dass Sie ein sehr geringes Fachwissen besitzen.
Eine auffällige Häufung von Passivformulierungen kann darauf hindeuten, dass Sie kein aktiver Mitarbeiter im Unternehmen waren. Ein erster Indikator dafür ist die Einleitung, hier ist ganz besonders darauf zu achten, ob Sie nur beschäftigt (passiv) oder tätig (aktiv) waren.
Eine fehlende Unternehmensbeschreibung ist dagegen kein Grund das Arbeitszeugnis ändern zu lassen, obwohl eine kurze Vorstellung des Unternehmens in der Praxis im Arbeitszeugnis meistens enthalten ist.
Ändern lassen können Sie in jedem Fall Rechtschreibfehler.
Bei Formulierungen sieht es da schon anders aus, denn ein Arbeitszeugnis der Schulnote 3 entspricht dem Durchschnitt – hier muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er eine bessere Bewertung verdient hat. Ist das Arbeitszeugnis schlechter als befriedigend, so ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.
ABER: Fragen kann man immer ob der Chef die Formulierungen im Arbeitszeugnis ändern würde. Sind Sie zu unrecht schlecht benotet worden, sollten Sie den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen.