Die Beurteilung soll ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ergeben
Arbeitszeugnisse sind wichtige Begleiter im Berufsleben. Jeder neue Arbeitgeber will sie sehen – schon das Fehlen eines Arbeitszeugnisses wird bei einer Bewerbung negativ bewertet.
Noch viel wichtiger ist, dass die Form und der Inhalt “stimmen”. Als Arbeitnehmer können Sie dafür sorgen, dass Ihr Arbeitszeugnis möglichst positiv über Ihre Person informiert.
Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber als Rechtsanspruch
Deutschland ist eines der wenigen Länder in der Welt, das den Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses für Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende gesetzlich verankert hat (§ 109 der Gewerbeordnung). Hier ist auch festgelegt, dass die Beurteilung “wohlwollend” ausfallen muss, um dem Arbeitnehmer den weiteren Berufsweg nicht zu erschweren. Damit verfügen Sie über eine hervorragende Ausgangsposition, um die Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses zu verhandeln.
Oft genug erledigen Chefs das Erstellen eines Arbeitszeugnisses nur als lästige Pflicht – dann schleichen sich schnell formale Fehler oder sogar ungewollte Abwertungen ein. Da alle Fehler oder falschen Einschätzungen künftig nur an Ihrer Person “hängenbleiben”, ist Rücksichtnahme auf den viel beschäftigten Chef völlig fehl am Platz.
Wie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis verhandelt wird
Auseinandersetzungen mit dem Chef führt keiner gern, aber wenn Sie das Unternehmen ohnehin verlassen, brauchen Sie ein solches Gespräch erst recht nicht zu scheuen. Und: Bringen Sie außerdem eine gute Verhandlungstaktik mit! Weisen Sie zunächst auf formale Fehler hin. Das Dokument muss den Titel “Zeugnis” oder “Arbeitszeugnis” tragen, auf Firmenpapier ausgedruckt und mit einem Ausstellungsdatum, das auf den Monatsletzten lautet, handschriftlich unterschrieben sein. Ihre persönlichen Daten, der Beschäftigungszeitraum, die Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, die wohlwollende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ihre Kompetenzen und das Sozialverhalten dürfen nicht fehlen.
ARBEITSZEUGNIS ENTWERFEN LASSEN
Schon ein Rechtschreib- oder Grammatikfehler kann den Änderungswunsch begründen. Entsprechende Fehler sind ein guter Gesprächseinstieg, denn Ihr Verhandlungspartner befindet sich dann von Anfang an im Rückstand. Achten Sie auf die Zeugnisformulierungen, denn wenn Sie eine Aufgabe “sehr gut” erledigt haben, entspricht dies der Note 2. Für die Note 1 muss dann schon “stets sehr gut” im Zeugnistext stehen. Diese Systematik fortsetzend, haben Sie, wenn Ihre Arbeitsbereitschaft “gut” war, die Schulnote 3 erhalten!
DZP-TIPP: Sind Sie mit der Beurteilung in Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich konkrete Beispiele von ihm nennen, die seine Einschätzung begründen. Stellen Sie gleichzeitig Ihre Erfolge heraus und belegen Sie diese. Dann wird Ihr Chef das Ihnen ausgestellte Zeugnis zumindest überdenken – und voraussichtlich auch die von Ihnen bemängelten Stellen positiv korrigieren.