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Geben Sie Original-Zeugnisse nie aus der Hand!

Wie Sie eine tadellose Bewerbung und einen perfekten Lebenslauf schreiben und welche Unterlagen Sie beifügen, wissen Sie aufgrund Ihrer Erfahrung oder anhand einschlägiger Ratgeber.

Doch dann kommt immer wieder die Frage auf, ob die Zeugniskopien in der Bewerbungsmappe beglaubigt sein müssen. Es kommt ganz darauf an…

ZEUGNISSE ANALYSIEREN

Zeugnisse grundsätzlich beglaubigen lassen?

Wer auf Nummer sicher gehen will, macht das. Aber es ist nicht zwingend notwendig, denn generell muss Ihr Arbeitszeugnis nicht beglaubigt sein. Es kann Ihnen jedoch passieren, dass Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber eine Beglaubigung von Ihnen einfordert. Auch bei Bewerbungen für einen Job im Ausland wird meistens ein übersetztes und beglaubigtes Zeugnis verlangt, und dies gilt nicht nur für das aktuelle Arbeitszeugnis. Ob beglaubigt oder unbeglaubigt, geben Sie nie Ihre Originalzeugnisse aus der Hand, sondern lediglich Kopien. Mit einem Amtssiegel versehen erlangen auch Kopien höchst offiziellen Charakter.

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Infos zur Beglaubigung der Zeugnisse

Es gibt diverse Anlaufstellen, wo Sie kostengünstig eine Beglaubigung erbitten können, sogar in Schulsekretariaten oder Pfarrämtern ist dies möglich. Schulen beschränken sich allerdings meist auf Zeugnisse, die sie selbst ausgestellt haben. Zwei bis fünf Euro werden Sie vermutlich für eine Beglaubigung anlegen müssen.

In Ihrem Bürgerbüro oder Ihrem Einwohnermeldeamt zahlen Sie etwa fünf Euro, wenn Sie Zeugnisse deutscher Schulen oder Unis beglaubigen lassen wollen, allerdings müssen Sie unter Umständen lange Wartezeiten einkalkulieren. Ein Notar nimmt in der Regel zehn Euro für die Beglaubigung Ihres Arbeitszeugnisses. Dafür bringen Sie am besten sowohl das Original als auch die Kopie mit, die Sie beglaubigen lassen wollen.

Anschließend prüfen Sie, ob alle erforderlichen Merkmale vorhanden sind. Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk tragen, aus dem hervorgeht, dass die Kopie oder Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Umfasst das Schriftstück mehrere Seiten, muss der Stempelabdruck auf sämtlichen umgeknickten Ecken des Dokuments zu sehen sein. Der Abdruck des Dienstsiegels sollte ebenfalls erkennbar sein. Mit der Unterschrift Ihres Beglaubigers ist Ihre Zeugniskopie perfekt und kann vorgelegt werden.

DZP-TIPP: Beglaubigte Zeugnis-Kopien sind kein Muss, falls jedoch gefordert, stehen Ihnen als Anlaufstellen Ihr Bürgerbüro, das Einwohnermeldeamt, der Notar oder auch Ihr Pfarramt zur Verfügung.

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