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Eine gute Bewerbungsstrategie ist die halbe Miete.

Der erste Eindruck zählt, das gilt auch, wenn der potentielle neue Arbeitgeber Ihre Bewerbungsmappe auf dem Tisch liegen hat.

Diese muss vollständig sein, der Lebenslauf darf keine zeitlichen Lücken aufweisen und ein gutes Arbeitszeugnis von Ihrem letzten Arbeitsplatz wäre hier natürlich absolut optimal. Doch auch wenn Ihnen ein Zeugnis gut erscheint, die Arbeitgeber kennen die Codes, mit denen sie sich untereinander viel über einen Arbeitnehmer erzählen können.

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Um Bewerbungschancen zu steigern, das Arbeitszeugnis vorab gründlich lesen

Damit Sie Ihre Bewerbungschancen bei dem neuen Arbeitgeber steigern können und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, in dem Sie persönlich punkten können, darf Ihr Arbeitszeugnis keine negativen Codes enthalten. Denn mit diesen Codes, von denen nur wenige der breiten Masse bekannt sind, informieren sich Personalchefs untereinander, wie der Arbeitnehmer sich verhält. Die Formulierung “zu unserer Zufriedenheit”, “zu unserer vollsten Zufriedenheit” oder “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” kennt mittlerweile jeder Arbeitnehmer. Allerdings haben sich die Personalchefs weitaus mehr positiv klingende Codes ausgedacht, mit denen sie über schlechte Leistungen des Arbeitnehmers informieren.

ZEUGNIS PRÜFEN LASSEN

Arbeitszeugnis muss immer positiv geschrieben sein

Da im Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten sein dürfen, werden schwache Leistungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers oft positiv verpackt. Und so interpretieren Sie als Laie das erhaltene, wohlklingende Arbeitszeugnis als gut  – und wundern sich jedoch hinterher, warum Sie zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Um hier Ihre Bewerbungschancen zu steigern und bei der neuen Arbeitsstelle in einem persönlichen Gespräch zu punkten, sollten Sie das erhaltene Arbeitszeugnis sofort prüfen und in Ruhe durchlesen. Bei eventuellen Ungereimtheiten, die Sie nicht verstehen, sollten Sie auf jeden Fall nachfragen und unter Umständen um die Entfernung oder Änderung der Formulierung bitten. Auch sollten Sie genau darauf achten, dass alle Arbeiten, die Sie durchgeführt haben, aufgeführt wurden und Ihre Aufgaben in der alten Firma klar umrissen werden.

Bei Unsicherheit besser einen Fachmann fragen

Sind Sie unsicher, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt um ein Beratungsgespräch bitten, damit dieser mit Ihnen gemeinsam das Arbeitszeugnis bespricht. Denn werden Sie erst einmal zu einem Bewerbungsgespräch aufgrund Ihrer guten Bewerbungsunterlagen eingeladen, zählt auch hier der erste Eindruck – und Sie haben es selbst in der Hand.

DZP-TIPP:  Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt oder einem Zeugnis-Experten prüfen. Adressen finden Sie in unserem Experten-Finder. Haben Sie selbst die Möglichkeit, einen Zeugnisvorschlag einzureichen, empfehlen wir den Arbeitszeugnis Generator, der Ihr perfektes Arbeitszeugnis erstellt.

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