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So gelingt die Einleitung im Arbeitszeugnis

Bereits die Einleitung im Arbeitszeugnis gibt eine erste Auskunft über die Qualität des Zeugnisses. Da der erste Eindruck entscheidend ist, muss auch der einleitende Text gut durchdacht werden.

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Zweck der Einleitung

Der einleitende Text eines Arbeitszeugnisses gibt dem Personalverantwortlichen nicht nur erste Informationen über die Person, welche ihm gegenüber sitzt. Die verwendeten Formulierungen dienen auch als Signale und können, wenn sie falsch eingesetzt werden, die Tür zum Job verschließen. Neben der Wortwahl spielt auch die verwendete Zeitform eine bedeutende Rolle. Die Einleitung folgt einigen strikten Regeln, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Was muss drin stehen?

Die Einleitung im Arbeitszeugnis müssen personenbezogene Daten erwähnt werden. Dazu zählt einerseits sowohl der Vor- als auch der Nachname. Wird der Vorname weggelassen und stattdessen eine Anrede eingefügt, können das Personalverantwortliche missverstehen. Diese Formulierung erweckt den Eindruck, dass die Person nicht besonders aktiv war und das Unternehmen den Vornamen nicht kannte. Neben dem vollständigen Namen gehört auch das Geburtsdatum in den Text. Auch die Beschäftigungsposition und die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss im Einleitungssatz erwähnt werden. In keinem Fall darf die Anschrift des zukünftigen Arbeitnehmers im Einleitungstext genannt werden. Weiterhin sollte die Formulierung “war beschäftigt” nicht verwendet werden. Diese signalisiert dem Personalverantwortlichen, dass dem Bewerber aufgrund seiner mangelnden Leistungen gekündigt wurde. Wertungen über die Person und detaillierte Beschreibungen der Tätigkeit gehören nicht in die Einleitung.

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Die richtige Zeitform


Die verwendeten Zeitformen geben bereits in der Einleitung Informationen über die Leistung des zukünftigen Arbeitnehmers. Formulierungen in der passiven Zeitform signalisieren, dass sich die Person eher zurückhaltend und destruktiv gezeigt hat. Die aktive Zeitform hingegen lässt erahnen, dass sich der Bewerber während seiner Tätigkeit in das Unternehmen intensiv mit eingebracht und aktiv mitgearbeitet hat.

Fazit

Das Arbeitszeugnis folgt strengen Regeln, die berücksichtigt werden sollten. Welche Daten in den Einleitungstext gehören, ist festgeschrieben. Auch die Wortwahl sollte sich an bestimmen Vorgaben orientieren. Formulierungen und Zeitformen haben sich als geheimer Code etabliert,, denn dadurch können dem zukünftigen Chef einige wichtige Informationen über den Bewerber und seine Leistungsfähigkeit mitgeteilt werden.

DZP-TIPP: Achten Sie in der Einleitung darauf, dass Sie “tätig” waren und nicht nur “beschäftigt”. Gerne unterstützen wir Sie mit unsere Expertise. Bei uns können Sie Arbeitszeugnisse prüfen lassen.

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