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Vorsicht bei passiven Formulierungen und der Verneinungstechnik.

Es passiert doch häufiger als man denkt. Sie haben Ihr Arbeitszeugnis erhalten und freuen sich über die “gute” Beurteilung des ehemaligen Arbeitgebers. Doch nach dem zweiten Durchlesen macht sich ein ungutes Gefühl bei Ihnen breit. “Herr Meier wurde als IT-Systemadministrator eingesetzt” steht dort.

MACHEN SIE DEN ZEUGNISCHECK

Im weiteren Zeugnistext lesen Sie “Er war im Allgemeinen zuverlässig.” Was bedeuten diese Formulierungen und was sagt Ihr ehemaliger Chef mit diesem Zeugnis über Sie tatsächlich aus? Oftmals weiß es der Zeugnisaussteller nicht besser. Von der so tückischen Zeugnissprache hat er noch nie etwas gehört und deshalb schreibt er Ihnen ein seiner Meinung nach gutes Arbeitszeugnis. Dennoch: Dass Sie keine Einladung mehr zu einem Vorstellungsgespräch erhalten kann daran liegen, dass Ihr ehemaliger Chef die Zeugnissprache nicht beherrscht. Darum sollten Sie beim Erhalt Ihres Arbeitszeugnisses im Kurztest auf diese Dinge achten:

Keine Passivformulierungen im Zeugnis

Steht dort: “Frau Petra Müller war vom … bis … als … in unserem Unternehmen tätig.” =Aktivformulierung oder lautet es: “Frau Petra Müller war vom … bis … als … in unserem Unternehmen beschäftigt.” =Passivformulierung

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

 

Keine Adresse im Zeugnis

Achten Sie darauf, dass keine Adresse in Ihrem Zeugnis angegeben ist. Das Zeugnis ist kein Brief, in welchem Sie direkt angesprochen werden. Das Arbeitszeugnis wird grundsätzlich in der 3. Person ausgestellt – die Nennung der Anschrift entfällt. Somit entstünde an dieser Stelle ein Stilbruch. Keine Negationstechnik im Zeugnis Checken Sie, ob Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Formulierungen wie “Sein Verhalten war im Großen und Ganzen ohne Beanstandung” finden. Denn Ihr Verhalten führte ganz offensichtlich doch zu einigen Beanstandungen. War das auch tatsächlich so?  

DZP-TIPP: Überprüfen Sie anhand dieser Beispiele und unseres 10-Punkte-Zeugnis-Checks, ob Ihr Arbeitszeugnis einen Stolperstein beinhaltet. Wenn ja, lassen Sie das Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber umgehend korrigieren oder finden Sie in unserem Experten-Finder einen Dienstleister, der Ihr Arbeitszeugnis von A – Z analysiert und für Sie die fachmännische und professionelle Neuformulierung übernimmt.

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