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Sind Sie seit mehreren Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig und möchten sich beruflich neu orientieren, dann ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen ein Zwischenzeugnis beifügen können. Denn so kann sich der mögliche neue Arbeitgeber einen Eindruck von Ihren aktuellen Leistungen und Ihren Sozialkompetenzen verschaffen.

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Welchen Nutzen hat das Ausstellen von Zwischenzeugnissen?

Der Nutzen eines Zwischenzeugnisses liegt in erster Linie darin, jederzeit vollständige Bewerbungsunterlagen vorliegen zu haben. Wenn Sie bereits längere Zeit bei demselben Arbeitgeber tätig sind, liegen Ihnen in der Regel keine aktuellen Arbeitsnachweise und Bewertungen vor. Dies kann jedoch insbesondere dann zu einem Problem werden, wenn Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job begeben. Potentielle neue Arbeitgeber benötigen Anhaltspunkte für die Aufgabengebiete, in denen Sie tätig sind und welche Leistung Sie erbringen. Liegen ihm solche Nachweise nicht vor und hat er bei der Auswahl eines Bewerbers die Wahl zwischen verschiedenen gleich geeigneten Bewerbern, scheiden Sie im Zweifel ohne vorliegende, aktuelle Arbeitsnachweise aus.

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Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

In unserer Video Corner beschreibt Herr Dr. Marius Ebert ausführlich Das Recht auf ein Zwischenzeugnis. In manchen Tarifverträgen gibt es Regelungen, wann ein Arbeitgeber dem Beschäftigten ein Zwischenzeugnis ausstellen muss. Liegen entsprechende Regelungen nicht vor oder gibt es in der Branche keinen Manteltarifvertrag, der für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gültig ist, können dennoch besondere Situationen vorliegen, in denen Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses haben.

Der Anspruch leitet sich dabei direkt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§§ 617 bis 619 BGB) ab. Die Fürsorgepflicht liegt vor, wenn Sie in eine andere Abteilung wechseln und dort mit neuen Aufgaben betraut werden, wenn Ihr Vorgesetzter das Unternehmen verlässt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen möchten und dafür ein Zwischenzeugnis vorlegen müssen, wenn Sie im Zuge einer Elternzeit das Unternehmen für eine bestimmte Zeit verlassen und wenn Sie sich auf die Suche nach einer neuen Stelle in einem anderen Unternehmen begeben.

DZP-TIPP:  Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Falls ja, können können wir für Sie gerne ein Zwischenzeugnis erstellen. Alternativ erhalten erstellen wir für ein evtl. bestehendes Zeugnis eine Auswertung Zwischenzeugnis.

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