Die Gesamtnote im Arbeitszeugnis wird nicht nur durch die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, auch Zufriedenheitsformel genannt, ausgedrückt
Sehr häufig fragen sich Arbeitnehmer, die ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis erhalten haben, wie der Arbeitgeber ihn in diesem Zeugnisdokument bewertet hat. Denn die tatsächliche Beurteilung erschließt sich beim Arbeitszeugnis nicht auf einen Blick.
Einen ersten wichtigen Hinweis liefert die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, auch “Zufriedenheitsformel” genannt.
MACHEN SIE DEN ARBEITSZEUGNIS CHECK
Dieser im Verhältnis recht kurze Satz ist für den Zeugnis-Laien im Text jederzeit schnell identifizierbar. Die Notenzuordnung schaut hier wie folgt aus:
- Note 1:
Herr Müller hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. - Note 2:
Herr Müller hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. - Note 3:
Herr Müller hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. - Note 4:
Herr Müller hat seine Aufgaben zufriedenstellend erledigt.
PROFESSIONELLE ZEUGNISERSTELLUNG
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist jedoch nur ein wichtiger Indikator für die Gesamteinschätzung und macht letztendlich nur “die halbe Miete” bei der Beurteilung Ihrer Leistungen (der Note im Arbeitszeugnis) aus.
Denn auch die Zeugniseinleitung, die Positions- und Aufgabenbeschreibung, das Sozialverhalten und die Schlussformel sowie der Check auf Vollständigkeit, die Anordnung der Zeugniskomponenten, die äußere Form und die Rechtschreibung bilden erst in ihrer Gesamtheit eine bewertbare Beurteilungsgrundlage für Ihr Arbeitszeugnis.
DZP-TIPP: Die Zufriedenheitsformel stellt lediglich einen ersten Indikator für die Gesamtnote im Arbeitszeugnis dar. Wenn Sie detaillierte Informationen über das haben möchten, was in Ihrem Zeugnis tatsächlich steht, finden Sie in unserem Experten-Finder in jedem Fall einen professionellen Zeugnisdienstleister.