Die äußere Form – Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und kein Brief
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis wie einen gewöhnlichen Brief schreiben. Geschäftsbriefbogen – na klar. Aber dann: die Anschrift des Zeugnisempfängers im Adressfeld oder als Krönung eine Betreffzeile, die den Titel “Arbeitszeugnis” beinhaltet.
Wenn Sie ein solches Arbeitszeugnis erhalten ist Ihnen sofort klar, dass die äußere Form dieses Arbeitszeugnisses nicht der Form entspricht. Und der Inhalt?
Vermutlich wird auch dieser einige Wünsche übrig lassen. Was können Sie in solch einem Fall tun, um ein qualifiziertes und korrektes Arbeitszeugnis zu erhalten?
Die äußere Form eines Arbeitszeugnisses
Es passiert oft, ja zu oft, dass Arbeitszeugnisse erstellt und übergeben werden, die vollkommen aus der Form geraten sind. Da findet sich nicht korrekter Weise die Anschrift des Zeugnisempfängers im Adressfeld, es fehlen die wichtigsten Zeugniskomponenten, die Reihenfolge der Textbausteine stimmt nicht, Schreibfehler und Formfehler fallen ins Auge. Oftmals entstehen solche Zeugnisse, die sozusagen frei jeglicher Qualität sind, aus Unwissenheit – weil der Zeugnisaussteller es nicht besser weiß oder kann.
Legen Sie Ihrem (bisherigen) Chef deshalb ein Zeugnis eines früheren Arbeitgebers vor, ein Zeugnis von dem Sie wissen, dass es Sie gut beurteilt. So kann Ihr Vorgesetzter auf eine Vorlage zurückgreifen. Sollten Sie kein entsprechendes Arbeitszeugnis zur Hand haben, nehmen Sie am besten die professionelle Beratung eines Zeugnis-Dienstleisters in Anspruch, der Ihnen ein maßgeschneidertes Zeugnis erstellen kann. Diesen finden Sie in unserem Experten-Finder.
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Oder erstellen Sie sich Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis einfach selbst. Mit unserem kostenlosen Online-Zeugnisgenerator, der über 5.000 geprüfte Textbausteine und sämtliche Zeugniskomponenten enthält.
DZP-TIPP: Prüfen Sie an Hand unseres 10-Punkte-Zeugnis-Checks ob das äußere Erscheinungsbild passt und die Zeugniskomponenten in der richtigen Reihenfolge enthalten sind. Sollten Sie Zweifel haben, scheuen Sie sich nicht Ihren ehemaligen Arbeitgeber anzusprechen und um eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu bitten.