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Wer stellt das Arbeitszeugnis im Falle der Zeitarbeit aus?

Wer stellt das Arbeitszeugnis im Falle der Zeitarbeit aus?

Ist die entleihende Firma befugt, ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt natürlich genauso für Beschäftigte einer Arbeitnehmerüberlassung, kurz Zeitarbeits-Firma. Viele Zeit- und Leiharbeiter sind jedoch verunsichert, wer das Arbeitszeugnis ausstellt, da das Modell der Zeitarbeit auf einem Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Zeitarbeits-Firma und Entleiher-Firma basiert.

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Was bedeutet Zeitarbeit?

Die Zeitarbeits-Firma entsendet einen bei ihr unter Vertrag stehenden Arbeitnehmer zu einem anderen Unternehmen (Entleiher). Der Arbeitgeber jedoch bleibt die verleihende Firma. Daher ist diese auch für sämtliche organisatorischen Aufgaben zuständig, so zum Beispiel für die Berechnung und Auszahlung des monatlichen Entgelts, die Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Abwicklung der Urlaubsansprüche. Zudem ist die Zeitarbeits-Firma der Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein Arbeitszeugnis auszustellen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht direkt in der Zeitarbeits-Firma arbeitet, sondern von ihr an ein Unternehmen ausgeliehen wird. Damit Beurteilungen über die Leistungen und das Arbeitsverhalten möglich sind, hat die entleihende Firma eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Konkret, sie ist verpflichtet, der Zeitarbeitsfirma Auskünfte zu erteilen, beispielsweise in welchen Bereichen der Arbeitnehmer eingesetzt wurde und welche Aufgaben er übernommen hat. Auch Beurteilungen zu den erbrachten Leistungen und zum Verhalten des Arbeitnehmers gehören zu den Pflichten der entleihenden Firma. Mithilfe dieser Informationen kann die Zeitarbeits-Firma ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen.

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Häufige Berufe in der Zeitarbeit

Zu den häufigsten Berufen, die bei Arbeitnehmerüberlassungen vermittelt werden, zählen neben Bürokaufmann und Sekretärin vor allem Lagerarbeiter, Monteure, Lackierer, Schweißer, Gebäudereiniger, Dreher, Staplerfahrer und Datentypisten. Mit diesen Arbeitskräften will die entleihende Firma Spitzenzeiten bei hoher Auftragslage bewältigen ohne das Stammpersonal aufrüsten zu müssen.

Ist die entleihende Firma ebenso befugt, ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Da der Arbeitnehmer einen Vertrag mit der Zeitarbeits-Firma geschlossen hat, kann auch nur diese ein Arbeitszeugnis ausstellen. Mit der Entleiherfirma besteht kein Vertrag. Aus diesem Grund kann der Arbeitnehmer auch von dieser Firma kein Arbeitszeugnis erwarten. Jedoch ist die entleihende Firma dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer freiwillig ein zusätzliches Zeugnis zu erteilen. Dies dient dem Ziel, dass die entleihende Firma die sehr guten Leistungen des Arbeitnehmers zusätzlich honorieren kann. Wichtig ist in diesem Fall allerdings, dass im Schriftstück eindeutig angegeben wird, dass der Arbeitnehmer über eine Zeitarbeits-Firma zum Unternehmen gekommen ist und er bei der entleihenden Firma nicht direkt angestellt war. Im anderen Fall könnte das Zeugnis für eine unnötige Verwirrung sorgen. DZP-TIPP:  Bitten Sie als Leiharbeiter die entleihende Firma um ein separates Zeugnis, das Ihre Leistungen und Tätigkeiten beschreibt. Da der Leiharbeiter der entleihenden Firma geholfen hat, die Aufträge termingerecht abzuarbeiten, sollte ein separates Arbeitszeugnis als Form des Dankes selbstverständlich sein.

Augenoptikerin – Das Arbeitszeugnis mit dem speziellen Blickwinkel

Augenoptikerin – Das Arbeitszeugnis mit dem speziellen Blickwinkel

Wenn ein Arbeitszeugnis sich sehen lassen kann

Welche Anforderungen stellen Sie an eine gute Augenoptikerin? Wann würden Sie ihr ein gutes, vielleicht sogar sehr gutes Arbeitszeugnis ausstellen? Schließlich geht es um Ihre Augen, um eines Ihrer Sinnesorgane, um Ihren ganz persönlichen Licht-Blick.

Augenoptikerin zu sein bedeutet, viele Fähigkeiten und Talente zu haben. Einerseits fungiert die Augenoptikerin als fachkundige Beraterin, die das Für und Wider eines bestimmten Brillengestells zu vermitteln weiß, ohne jedoch aufdringlich zu wirken. Andererseits ist sie Physikerin, die sich mit konkaven und konvexen Linsen auskennt. Darüber hinaus betätigt sich die Augenoptikerin als Handwerkerin, wenn sie Korrektionsgläser in die Brillenfassungen einarbeitet und zeigt ihren kaufmännischen Blick, wenn sie Ware bestellt und berechnet.

ARBEITSZEUGNIS BEWERTUNG

Das Tätigkeitsfeld der Augenoptikerin

AugenoptikerInnen sind überwiegend im Optiker-Fachgeschäft tätig, darüber hinaus auch in der augenoptischen Industrie oder in der refraktiven Chirurgie einer Augenklinik. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst die Beratung der Kunden, die Durchführung von Sehtests, das Messen des Augenabstandes und des Zentrierpunktes, das Bestimmen der Sehstärke, das Auswählen der passenden Glasstärke sowie das Ausrichten der Gläser nach ihrem Mittelpunkt. Außerdem das Schleifen der Gläser, das Anpassen an das Brillengestell sowie das anschließende Einsetzen; zu den weiteren Aufgaben gehört das Reparieren von Brillen, das Erledigen der Buchhaltung, das Bestellen der Ware und nicht zuletzt die Dekoration des Schaufensters.

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Das Arbeitszeugnis für die Augenoptikerin

Auf die Zeugnissprache übertragen, dürfen folgende Formulierungen in einem guten Arbeitszeugnis der Augenoptikerin nicht fehlen:

  • Die Motivation: Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsbereitschaft mit einer “stets guten Leistungsmotivation” beschrieben wird.
  • Die Befähigung: Das Können sollte mit einer Formulierung wie “stets gute Übersicht, auch in Situationen mit regem Geschäftsbetrieb” ausgedrückt werden.
  • Das Fachwissen: Ihre “soliden Fachkenntnisse und die Nutzung des Weiterbildungsangebotes mit stets gutem Erfolg” sind Pflichtbestandteile des Zeugnisses.
  • Die Arbeitsweise: Prüfen Sie, ob Sie die Wörter “stets selbstständig und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit” finden können.
  • Das Arbeitsergebnis: War die Qualität Ihrer Arbeit konstant gut?
  • Das Sozialverhalten: Wichtig sind hier die Kontaktfähigkeit, Ihr Gesprächsverhalten, die Kundenzufriedenheit, z. B. “Sie hat unsere Kunden stets zuvorkommend und fachgerecht bedient.”

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Die Augenoptikerin und der Arbeitszeugnis Generator – das passt perfekt!

Um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für eine Augenoptikerin oder einen Augenoptiker zu erstellen, nutzen Sie am besten den Arbeitszeugnis Generator von Das Zeugnis Portal. Neben den Berufsbildern des Augenoptikers, des Augenoptikergehilfen und des Augenoptikermeisters werden viele weitere Tätigkeitsbeschreibungen vorgeschlagen, die mit lediglich einem Klick automatisch in das Arbeitszeugnis übernommen werden. Das generierte Zeugnis enthält sämtliche Zeugnisbestandteile, die ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst. Wählen Sie aus den Notenstufen von sehr gut bis ausreichend – und innerhalb der Notenstufen aus einer Vielzahl perfekt formulierter Textbausteine.

DZP-TIPP:  Erstellen Sie das qualifizierte Arbeitszeugnis für die Augenoptikerin mit dem Arbeitszeugnis Generator von Das Zeugnis Portal. Einfach, schnell und perfekt.

Sinn und Zweck von Zwischenzeugnissen

Sinn und Zweck von Zwischenzeugnissen

Sind Sie seit mehreren Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig und möchten sich beruflich neu orientieren, dann ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen ein Zwischenzeugnis beifügen können. Denn so kann sich der mögliche neue Arbeitgeber einen Eindruck von Ihren aktuellen Leistungen und Ihren Sozialkompetenzen verschaffen.

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Welchen Nutzen hat das Ausstellen von Zwischenzeugnissen?

Der Nutzen eines Zwischenzeugnisses liegt in erster Linie darin, jederzeit vollständige Bewerbungsunterlagen vorliegen zu haben. Wenn Sie bereits längere Zeit bei demselben Arbeitgeber tätig sind, liegen Ihnen in der Regel keine aktuellen Arbeitsnachweise und Bewertungen vor. Dies kann jedoch insbesondere dann zu einem Problem werden, wenn Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job begeben. Potentielle neue Arbeitgeber benötigen Anhaltspunkte für die Aufgabengebiete, in denen Sie tätig sind und welche Leistung Sie erbringen. Liegen ihm solche Nachweise nicht vor und hat er bei der Auswahl eines Bewerbers die Wahl zwischen verschiedenen gleich geeigneten Bewerbern, scheiden Sie im Zweifel ohne vorliegende, aktuelle Arbeitsnachweise aus.

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Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

In unserer Video Corner beschreibt Herr Dr. Marius Ebert ausführlich Das Recht auf ein Zwischenzeugnis. In manchen Tarifverträgen gibt es Regelungen, wann ein Arbeitgeber dem Beschäftigten ein Zwischenzeugnis ausstellen muss. Liegen entsprechende Regelungen nicht vor oder gibt es in der Branche keinen Manteltarifvertrag, der für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gültig ist, können dennoch besondere Situationen vorliegen, in denen Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses haben.

Der Anspruch leitet sich dabei direkt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§§ 617 bis 619 BGB) ab. Die Fürsorgepflicht liegt vor, wenn Sie in eine andere Abteilung wechseln und dort mit neuen Aufgaben betraut werden, wenn Ihr Vorgesetzter das Unternehmen verlässt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen möchten und dafür ein Zwischenzeugnis vorlegen müssen, wenn Sie im Zuge einer Elternzeit das Unternehmen für eine bestimmte Zeit verlassen und wenn Sie sich auf die Suche nach einer neuen Stelle in einem anderen Unternehmen begeben.

DZP-TIPP:  Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Falls ja, können können wir für Sie gerne ein Zwischenzeugnis erstellen. Alternativ erhalten erstellen wir für ein evtl. bestehendes Zeugnis eine Auswertung Zwischenzeugnis.

Die Schlüssel Codes der Personalchefs

Die Schlüssel Codes der Personalchefs

Geselligkeit gehört nicht in ein Arbeitszeugnis!

In einem Arbeitszeugnis dürfen keine offenkundig negativen Formulierungen stehen.

Doch jeder Personalchef weiß, wie er seinen Berufskollegen Eigenschaften und Verhaltensweisen von Menschen mitteilt, die ein Arbeitgeber eher als schwach beurteilt. Diese auf den ersten Blick positiven Formulierungen transportieren über “Geheimcodes” das, was eigentlich nicht gesagt werden darf.

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Richtig liegt, wer Böses dabei ahnt

Um Personalchef-Codes zu entschlüsseln, denken Sie einfach “um die Ecke”. Auf den ersten Blick klingt es vielleicht erfreulich, wenn einem Mitarbeiter Geselligkeit bescheinigt wird. Geselligkeit aber bedeutet im Geheimcode der Personalverantwortlichen: Diese Mitarbeiterin hat Alkoholprobleme, sie ist tablettenabhängig oder nimmt gar illegale Drogen. In Zeiten zunehmender Sensibilisierung für sexuelle Belästigungen kann diese Formulierung im Zeugnis eines Mannes auch bedeuten: Er ist ein “Grabscher”, hat seine Finger also bei Kolleginnen häufig dort, wo sie nicht hingehören. Ein Personalchef zuckt auch dann zusammen, wenn er Formulierungen wie diese findet: “Er/Sie beweist stets ein offenes Ohr für die Belange der Belegschaft”. Sie bedeuten, dass diese Menschen beinharte Vertreter von Arbeitnehmerinteressen sind. Sie haben als Gewerkschaftler oder Betriebsräte destruktiv und ohne Augenmaß die Belange der Arbeitnehmer in den Vordergrund gestellt. Dabei weiß ein politisch kultivierter Personalchef Engagement für die Belegschaft durchaus zu schätzen – wenn dieses dem Wohl des Unternehmens nicht schadet.

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Gut ist, was konkrete Tätigkeiten beschreibt

Auch das, was nicht im Zeugnis steht, ist aussagekräftig. Wenn Ihnen lediglich bestätigt wird, ein gutes Verhältnis zu Kollegen zu besitzen – und nicht auch zu Vorgesetzten! – dann bereiteten Sie der Chefetage offensichtlich viel Ärger. Der Klassiker der Schlüssel Codes von Personalchefs ist unverändert dieser Satz: “Er/Sie kommt stets pünktlich”, denn er bedeutet: Dieser Mensch ist in beruflicher Hinsicht ein Totalausfall, er erbringt nur ausreichende Leistungen. Gut hingegen ist eine ganz konkrete Tätigkeitsbeschreibung, zum Beispiel für eine Zeitungsjournalistin: “Sie ist als Lokalredakteurin für Großdorf zuständig und übernimmt hier alle Tätigkeiten vom Recherchieren und Texten über Fotografieren und Kontaktpflege bis hin zu Layout und Schlussredaktion”. Hier versteckt sich keine Geheimbotschaft, der Satz bedeutet genau das, was dort steht – nichts anderes.

DZP-TIPP:  Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrem Arbeitszeugnis um. Wenn Sie kein Fachmann auf diesem Gebiet sind, sollten Sie unbedingt Rat einholen. Sie finden diese Zeugnis-Experten in unserem Experten-Finder.

Mit einem guten Arbeitszeugnis die Bewerbungschancen steigern

Mit einem guten Arbeitszeugnis die Bewerbungschancen steigern

Eine gute Bewerbungsstrategie ist die halbe Miete.

Der erste Eindruck zählt, das gilt auch, wenn der potentielle neue Arbeitgeber Ihre Bewerbungsmappe auf dem Tisch liegen hat.

Diese muss vollständig sein, der Lebenslauf darf keine zeitlichen Lücken aufweisen und ein gutes Arbeitszeugnis von Ihrem letzten Arbeitsplatz wäre hier natürlich absolut optimal. Doch auch wenn Ihnen ein Zeugnis gut erscheint, die Arbeitgeber kennen die Codes, mit denen sie sich untereinander viel über einen Arbeitnehmer erzählen können.

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Um Bewerbungschancen zu steigern, das Arbeitszeugnis vorab gründlich lesen

Damit Sie Ihre Bewerbungschancen bei dem neuen Arbeitgeber steigern können und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, in dem Sie persönlich punkten können, darf Ihr Arbeitszeugnis keine negativen Codes enthalten. Denn mit diesen Codes, von denen nur wenige der breiten Masse bekannt sind, informieren sich Personalchefs untereinander, wie der Arbeitnehmer sich verhält. Die Formulierung “zu unserer Zufriedenheit”, “zu unserer vollsten Zufriedenheit” oder “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” kennt mittlerweile jeder Arbeitnehmer. Allerdings haben sich die Personalchefs weitaus mehr positiv klingende Codes ausgedacht, mit denen sie über schlechte Leistungen des Arbeitnehmers informieren.

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Arbeitszeugnis muss immer positiv geschrieben sein

Da im Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten sein dürfen, werden schwache Leistungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers oft positiv verpackt. Und so interpretieren Sie als Laie das erhaltene, wohlklingende Arbeitszeugnis als gut  – und wundern sich jedoch hinterher, warum Sie zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Um hier Ihre Bewerbungschancen zu steigern und bei der neuen Arbeitsstelle in einem persönlichen Gespräch zu punkten, sollten Sie das erhaltene Arbeitszeugnis sofort prüfen und in Ruhe durchlesen. Bei eventuellen Ungereimtheiten, die Sie nicht verstehen, sollten Sie auf jeden Fall nachfragen und unter Umständen um die Entfernung oder Änderung der Formulierung bitten. Auch sollten Sie genau darauf achten, dass alle Arbeiten, die Sie durchgeführt haben, aufgeführt wurden und Ihre Aufgaben in der alten Firma klar umrissen werden.

Bei Unsicherheit besser einen Fachmann fragen

Sind Sie unsicher, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt um ein Beratungsgespräch bitten, damit dieser mit Ihnen gemeinsam das Arbeitszeugnis bespricht. Denn werden Sie erst einmal zu einem Bewerbungsgespräch aufgrund Ihrer guten Bewerbungsunterlagen eingeladen, zählt auch hier der erste Eindruck – und Sie haben es selbst in der Hand.

DZP-TIPP:  Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt oder einem Zeugnis-Experten prüfen. Adressen finden Sie in unserem Experten-Finder. Haben Sie selbst die Möglichkeit, einen Zeugnisvorschlag einzureichen, empfehlen wir den Arbeitszeugnis Generator, der Ihr perfektes Arbeitszeugnis erstellt.

Wichtig sind Fakten, Qualifikationen, Weiterbildung und Führungsaufgaben

Wichtig sind Fakten, Qualifikationen, Weiterbildung und Führungsaufgaben

Ein gutes Arbeitszeugnis enthält klare Aufgabenbeschreibungen

Ein Arbeitszeugnis auszustellen zählt zu den sensibelsten Vorgängen in der Berufswelt.

Natürlich sollte aus Sicht der Angestellten die Formulierung “… hat stets alle Anforderungen zu unserer vollsten (oder vollen) Zufriedenheit erledigt”, nicht fehlen. Das bedeutet, übersetzt in Schulnoten, sehr gut oder gut. Taucht allerdings zu viel Lob auf, liest ein erfahrener Personalchef zwischen den Zeilen: Dieses Arbeitsverhältnis zerbrach im Streit miteinander; der scheidende Angestellte hat vor Gericht durchgesetzt, dass ein von ihm selbst verfasstes Zeugnis von seinem früheren Chef nur noch unterschrieben wird. Ein gutes Arbeitszeugnis enthält aus Sicht des Arbeitnehmers vor allem konkrete Tätigkeitsbeschreibungen, Qualifikationen, Flexibilität, Karriereentwicklung, Weiterbildung sowie Übernahme von Verantwortung und Führungsaufgaben.

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Qualifikationen statt Beliebigkeit

Die Aufzählung von harten Fakten lässt zudem nicht den Verdacht aufkommen, dass über die Geheimcodes der Personalchefs Mitteilungen erfolgen. Betrachten Sie einige Beispiele aus dem Medienbereich, die im Zeugnis eines Zeitungsredakteurs stehen sollten. Die konkrete Tätigkeitsbeschreibung könnte lauten: “Herr Meier arbeitete von Januar 1990 bis Mai 1995 in der Sportredaktion unserer Großdorfer Lokalausgabe und betreute vornehmlich den Fußball-Oberligisten FC Großdorf. Neben Sachkenntnis zeigte er dabei großes Engagement und stellte auch von nahezu allen Auswärtsspielen eine schnelle und qualifizierte Berichterstattung sicher”. Folgt noch der Satz, dass Herr Meier außerdem die zunehmende Bedeutung der Online-Berichterstattung erkannte und bediente, sind dies Hinweise auf seinen Willen zur Weiterbildung und zur Flexibilität.

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Beweglichkeit statt Dienst nach Vorschrift

Lassen Sie uns nun auf Frau Müller in der Lokalredaktion des Blattes schauen. Sie stellte ihre Qualifikationen auch durch flexible Einsatzbereitschaft sicher, im Arbeitszeugnis könnte das zum Beispiel so klingen: “Frau Müller zeichnete sich vor allem durch kenntnisreiche Berichterstattung über die Kommunalpolitik aus. Sie übernahm bei personellen oder zeitlichen Engpässen auch Aufgaben bei der Erstellung von Anzeigenbeilagen”. Wenn Frau Müller dann noch “bei einer längeren Erkrankung des Lokalchefs vorübergehend die Leitung der Redaktion qualifiziert übernahm”, hat sie zudem ihre Eignung für Führungsaufgaben bewiesen. Der Satz im Arbeitszeugnis, dass sie seitdem die Stellvertreterin des Lokalchefs ist, macht sich ebenfalls gut.

Weiterbildung statt Alltagstrott

Hinweise auf Weiterbildungen sind im Zeugnis von großer Bedeutung. Andernfalls könnte ein Personalchef vermuten, dass die Bewerber schon viele Jahre im Alltagstrott antriebslos dem täglichen Feierabend entgegendämmern. Frau Müller zum Beispiel könnte teilgenommen haben an einem “Seminar zur Internetrecherche vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger”. Dem Arbeitszeugnis von Herrn Meier hingegen täte es gut, wenn dort die Teilnahme an einem Seminar des Verbandes Deutscher Sportjournalisten verzeichnet ist zum Thema “human touch-Geschichten jenseits der 1:0-Berichterstattung”.

DZP-TIPP:  Überlegen Sie vor Erstellung eines Arbeitszeugnisses, welche belegbaren Fakten Sie in das Zeugnis aufnehmen. Schauen Sie in Ihren Unterlagen nach, welche Tätigkeiten und Projekte Sie durchgeführt haben.

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