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Arbeitszeugnis zu schlecht? Das müssen Sie wissen!

Arbeitszeugnis zu schlecht? Das müssen Sie wissen!

Arbeitszeugnis zu schlecht? Das müssen Sie wissen!

Wenn das Zeugnis zu schlecht ausfällt, welche Korrekturansprüche habe ich dann als Arbeitnehmer? Ein Gastbeitrag der Fachanwaltskanzlei Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Das Arbeitszeugnis als Streitpunkt

Um den Inhalt eines Arbeitszeugnisses wird häufig vor den Arbeitsgerichten gestritten. Während bei einem Streit über Formalien (zum Beispiel, ob ein Arbeitszeugnis geknickt versendet werden darf oder die Adressdaten des Arbeitnehmers enthalten darf) die Rechtslage in der Regel schnell geklärt ist, ist die Frage des richtigen Inhaltes bzw. der richtigen Bewertung („Schulnote“) deutlich komplexer.

Arbeitnehmer wollen positiv dargestellt werden

Der Arbeitnehmer möchte mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis einen möglichen neuen Arbeitgeber von seinen Qualitäten und Arbeitsleistungen überzeugen. Deswegen ist verständlich, dass der Arbeitnehmer ein möglichst gutes, wenn nicht sogar sehr gutes Arbeitszeugnis von seinem ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt bekommen möchte. Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer ja dazu dienen das berufliche Fortkommen zu fördern und ihm nicht zu schaden.

Kündigt aber der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, weil er vielleicht mit dem Arbeitnehmer und dessen Leistungen nicht mehr zufrieden ist, ist die Interessenlage des Arbeitgebers eine andere. Bei Arbeitgebern überwiegt in solchen Fällen häufig das Bedürfnis, eher die negativen Eigenschaften oder die Verfehlungen darzustellen.

Aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) ergibt sich der Grundsatz der Zeugniswahrheit. Das Zeugnis muss zutreffende Angaben zur Leistung, zum Verhalten und zur Zufriedenheit des Arbeitgebers mit der Leistung des Arbeitnehmers enthalten.

Zufriedenheitsskala als vereinfachter Maßstab

Dementsprechend muss der Arbeitgeber stets zwei Aspekte immer im Auge behalten: Einerseits soll das Arbeitszeugnis wahr sein und den Arbeitnehmer so darstellen, wie er ist. Andererseits soll das Arbeitszeugnis aber auch “wohlwollend” gegenüber dem zu beurteilenden Arbeitnehmer ausfallen.

Um diesen Konflikt in sprachlicher Hinsicht zu lösen, haben sich Formulierungen entwickelt, die sich auf eine Zufriedenheitsskala beziehen. Diese sollen es den potentiellen Arbeitgebern ermöglichen sich im begrenzten Maße ein Bild von dem Arbeitnehmer zu machen.

BAG: Schulnote 3 entspricht dem Durchschnitt

Um zwischen den Interessenslagen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Durchschnitt zu ermitteln, hat das Bundesarbeitsgericht die Schulnote befriedigend als Ausgangspunkt festgelegt. Auf der Zufriedenheitsskala bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer seine Leistung „zur vollen Zufriedenheit“ erbracht hat. Möchte der Arbeitnehmer ein besseres Zeugnis oder eine bessere Bewertung, muss er nachvollziehbare Gründe liefern. Möchte der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis ausstellen, muss auch er gute Gründe dafür darlegen.

Bei dem grundlegenden Fall, der 2014 vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 9 AZR 584/13) entschieden wurde, gab es die berechtigte Hoffnung, dass die Gestaltung von Arbeitszeugnissen für die Arbeitnehmer vereinfacht und verbessert wird. Die Klägerin war in einer Arztpraxis am Empfang eingesetzt. Sie kündigte aus Unzufriedenheit mit ihrem Arbeitgeber. Dieser stellte der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus und verwendete dort die Formulierung, dass ihre Leistungen „zur vollen Zufriedenheit“ ausgeführt wurden. Auf der Zufriedenheitsskala ist dies eher eine mittelmäßige Leistung und entspricht der Schulnote 3.

Die Klägerin wollte hier aber eine bessere Formulierung durchsetzen, die der Note gut („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gut („stets zur vollsten Zufriedenheit“) entspricht. Diese Formulierungen seien auch branchenüblich.

Branchenüblichkeit ist nicht ausschlaggebend

Das Landesarbeitsgericht zog Studien heran, die besagten, dass etwa 90% aller herangezogenen und überprüften Arbeitszeugnis in der Branche tatsächlich die Note gut oder sehr gut erreichen. Nach der Rechtsprechung des BAG sei dies aber gar nicht ausschlaggebend, da es vielmehr auf die Notwendigkeit die Gründe für ein besseres oder schlechteres Zeugnis als jenes mit der durchschnittlichen Schulnote 3 ankomme.

Somit bleibt für die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses der Ansatzpunkt die Schulnote befriedigend.

Am Ende läuft es immer auf „befriedigend“ hinaus

In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer gegen eine als zu schlecht empfundene Zeugnisnote nur eingeschränkt vorgehen können. Soweit der Arbeitgeber nämlich in einem bestimmten Bereich des Zeugnisses due Schulnote „ausreichend“ vergibt, wird der Arbeitnehmer in aller Regel eine Verbesserung erreichen können. Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen könnte, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen oder Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat, könnte er diese schlechte Note durchsetzen. In aller Regel gelingt Arbeitgebern diese Darlegung nicht, denn selbst wenn sie einzelne Verfehlungen darlegen können, reicht es in aller Regel nicht dafür, eine durchgehend unterdurchschnittliche Leistung darzulegen. Spiegelbildlich dazu ist aber auch der Erfolgshorizont des Arbeitnehmers begrenzt: Denn auch der Arbeitnehmer wird in aller Regel nicht darlegen können, dass seine Leistungen über die Schulnote „befriedigend“ hinausgingen. Auch hier genügen nämlich einzelne besondere Erfolge nicht, um eine durchgehend überdurchschnittliche Leistung darzulegen.

Sollte es also zu einer Entscheidung durch Urteil kommen ist es mehr als wahrscheinlich, dass das Gericht dem Arbeitnehmer in den umstrittenen Punkten ein „befriedigend“ zubilligt. Nicht mehr und nicht weniger. Dementsprechend nutzen erfahrene Arbeitsrechtler die außergerichtlichen Verhandlungen, um Arbeitgebern mit Nachdruck und verbindlichem Auftreten eine Verbesserung des zu schlecht geratenen Zeugnisses abzufordern. Der Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber sich damit die Kosten eines Prozesses erspart ist oft hilfreich. Der Arbeitnehmervertreter ist aber gut beraten, den Bogen nicht zu überspannen. Denn häufig kann das, was man vom Arbeitgeber in außergerichtlichen Verhandlungen erzielen kann, vor Gericht nicht erstritten werden. Gerade deshalb erfordert die Verhandlung über eine Zeugniskorrektur auf Arbeitnehmerseite besonderes Fingerspitzengefühl.

Pascal Croset ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die Kanzlei Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht vertritt deutschlandweit Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Referenzen für Freiberufler

Referenzen für Freiberufler

Referenzen für Freiberufler – Das Arbeitszeugnis für Selbständige

Referenzen für Freiberufler sind ein wichtiges Mittel potenzielle Auftraggeber von der Eignung des Bewerbers zu überzeugen. Einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen Freiberufler damit, an neue Aufträge zu gelangen. Das Selbstmarketing kann so mit positiven Einschätzungen Dritter wirkungsvoll unterstützt werden.

ENTWURF REFERENZ SCHREIBEN LASSEN

Zwischen “Rettungseinsatz” und Kontinuität

Jeder Selbstständige ist gefordert, seine Leistung an möglichst viele Auftraggeber zu verkaufen, um einen kontinuierlichen Verdienst sicherstellen zu können. Die Auftraggeber wiederum können aus einem großen Pool von Dienstleistern wählen. Bei vergleichbaren Angeboten geben fast immer nachweisbare Erfolge oder autorisierte Empfehlungen den Ausschlag für die Auswahl.

Referenzen für Freiberufler sind deshalb existenziell bedeutsame Dokumente. Sie sichern die Kontinuität ihrer Tätigkeit. Zum einen setzen Auftraggeber erfolgreiche Dienstleister bei Bedarf immer wieder ein, zum anderen ist die schriftlich niedergelegte Zufriedenheit der Gratmesser für andere Auftraggeber. Viele gute Referenzen tragen nicht nur zur “Dauerbeschäftigung” von Selbstständigen bei, sondern erhöhen auch ihre Chancen bei den Honorarverhandlungen.

REFERENZEN SELBST GENERIEREN

Arten von Referenzen

Wer während einer Auftragszeit Produkte oder Präsentationen erarbeitet, die später noch zur Ansicht abgerufen werden können, verfügt über aussagekräftige Nachweise seiner Tätigkeit. Diese können ebenfalls als Referenz dienen.

Meist jedoch sind Freiberufler auf Tätigkeitsfeldern wie Managementprozessen, Schulungen oder Beratungsleistungen aktiv, die sich nicht auf einen Blick dokumentieren lassen. Noch weniger kann die Qualität oder der Erfolg solch einer Leistung ohne weiteres glaubhaft gemacht werden.

Indem sich der Freiberufler von seinem Auftraggeber jedoch eine Referenz ausstellen lässt, werden die wichtigsten Aussagen zu seiner Tätigkeit objektiviert. Jeder neue Auftraggeber kann anhand der Referenz erkennen, was der Freiberufler unter definierten Bedingungen zu leisten vermag.

Die höchste Form der Referenz ist das Empfehlungsschreiben. Während eine Referenz allgemeinen Charakter trägt, ist das Empfehlungsschreiben an einen konkreten Entscheider gerichtet – und damit noch wirkungsvoller.

Anforderungen an das Referenzschreiben

Das Referenzschreiben benennt die Art und die Dauer des Auftrages, die wesentlichen Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Freiberuflers sowie seine konkreten Leistungen und Resultate. Dazu gehören Aussagen zu Leistungsbereitschaft, Fachwissen, Fähigkeiten, Loyalität und Kooperationsbereitschaft und eine abschließende allgemeine Wertschätzung.

Je nach Branche oder Leistung bestehen besondere Schwerpunkte, die in das Referenzschreiben einfließen sollten. Ebenso sind eine kurze prägnante Form und ein neutraler Schreibstil erforderlich. Worauf Freiberufler bei Referenzschreiben genau achten sollten, erfahren Sie in einem unserer nächsten Beiträge.

DZP-TIPP:  Bitten Sie Ihren Auftraggeber nach Beendigung Ihrer Beschäftigung unbedingt um ein Referenz- oder Empfehlungsschreiben. Einen Musterentwurf finden Sie demnächst hier.

Wahrheit in deutschen Arbeitszeugnissen?

Wahrheit in deutschen Arbeitszeugnissen?

Arbeitszeugnis Wahrheit  – ein Drahtseilakt im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Wahrheit – Laut dem Urteil  BAG 17.2.1988 – 5 AZR 638/86 besteht der Grundsatz der Wahrheitspflicht für Arbeitgeber. Bedeutet laut Arbeitsrecht: diese dürfen im Arbeitszeugnis nur Inhalte unterbringen, die auch der Wahrheit entsprechen. Das Urteil geht von folgendem Sachverhalt aus: Ein Zeugnis ist nur dann mit der Wahrheit ausgestattet wenn dieses zeitnah zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wurde.

Denn: das menschliche Gehirn vergisst manche Dinge im Laufe der Zeit und bei Führungswechseln ist der Mitarbeiter der neuen Person nicht bekannt. Entsprechend kann der Aussteller auch kein Zeugnis schreiben, welches der Wahrheitspflicht nachkommt.

ARBEITSZEUGNIS PRÜFEN LASSEN

Konflikte bezüglich der Pflicht im Arbeitszeugnis Wahrheit und Wohlwollen auszudrücken

An dieser Stelle wird es heikel. Denn: der Arbeitgeber darf keine negativen Formulierungen in das Arbeitszeugnis übernehmen. Aber er soll dennoch bei seiner Beurteilung immer ein, der Wahrheit entsprechendes Zeugnis, ausstellen.

Wie soll das zum Beispiel funktionieren wenn die Arbeit des Arbeitnehmers nur  der Note befriedigend bis mangelhaft entsprach? Hier treffen sich diese zwei Bestimmungen und machen es dem Personalchef schwer.

Heraus kommen dann Schreibweisen nach einer Kündigung wie z.B.: “Frau Müller bemühte sich, die aufgetragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigen.” oder “Frau Meier erledigte die aufgetragenen Arbeiten nach bestem Gewissen.”

Hier tauchen keine offensichtlich negativen Bewertungen auf, sind aber dennoch in der Formulierung enthalten. Die Wahrheitspflicht hält also auch dazu an, die tatsächliche Arbeit auch dann zu bewerten wenn diese mangelhaft oder nicht ausreichend war, ohne diese nicht wohlwollend zu formulieren.

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Wenn das Arbeitszeugnis nicht der Wahrheit entspricht

Sollte der Aussteller eines Zeugnisses dieses nicht so formulieren, wie die Tätigkeit wirklich ausgeübt wurde, hat der ehemalige Mitarbeiter ein Recht auf Verbesserung. Dieses wird natürlich oft dann in Anspruch genommen wenn wichtige Formulierungen oder Inhalte fehlen. Auch eine zu kurze Stellenbeschreibung  oder Rechtschreibfehler enthalten begründen einen Anspruch.

Nach Bundesarbeitsgericht 9 AZR 352/04 müssen Mängel behoben werden, wobei der Inhalt jedoch nicht mehr verändert werden darf.

Das LAG Frankfurt (25.09.2003 – 2 Sa 159/03) legte fest, dass sogar Schadenersatzansprüche an den Arbeitgeber gestellt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn durch sein fehlerhaftes oder nicht wohlwollendes Zeugnis Arbeitsstellen wegen Ablehnung nicht angetreten werden können. Allerdings braucht es einen Nachweis, dass und warum nicht eingestellt wurde; dieser ist in der Praxis schwierig zu erbringen.

DZP-TIPP: Auch wenn sich im Arbeitszeugnis Wahrheit und Wohlwollen manchmal ausschließen, achten Sie darauf, dass das Zeugnis möglichst objektiv ausfällt.

Vorsicht beim einfachen Zusammenkopieren des Arbeitszeugnisses

Vorsicht beim einfachen Zusammenkopieren des Arbeitszeugnisses

Rechtsanwältin Maria Dimartino, Eppelheim:

Viele Personaler setzen Software zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses ein

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Dieser Anspruch ist in der Gewerbeordnung geregelt. In § 109 GewO heißt es: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Notwendigkeit eines Zwischenzeugnisses

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, sich während eines Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vorgesetzte wechselt oder man schon lange im Betrieb beschäftigt ist – aber die Leistung noch nie bewertet worden ist. Ein Zwischenzeugnis kann auch notwendig sein, wenn man sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus um eine neue Beschäftigung bewirbt.

ARBEITSZEUGNIS PRÜFEN LASSEN

Keine Personalabteilung – was nun?

Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses stellt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor eine größere Hürde. Denn nicht jeder Arbeitgeber hat eine Personalabteilung zur Verfügung, die ein Arbeitszeugnis regelkonform erstellen kann. Denn ein Zeugnis hat einen ganz bestimmten Aufbau und lebt von Schlüsselwörtern. Die Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers erfolgt durch sprachliche Formulierungen (“Zeugnissprache”), die Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ entsprechen.

Zeugnisstreit vor dem Arbeitsgericht

Beim Versuch, sich schnell etwas scheinbar Brauchbares aus dem Internet zusammen zu kopieren, führt das in aller Regel dazu, dass man sich ebenso schnell vor dem Arbeitsgericht in einem Zeugnisstreit wieder findet. Viele Personalabteilungen greifen mittlerweile für die Erstellung von Zeugnissen auf Software zurück, um sicher zu gehen, dass alle Sätze einem gewissen Standard entsprechen und es nicht zu ungewollten Rechtsstreitigkeiten kommt. Eine Software kann die Erstellung und die Prüfung eines Zeugnisses erleichtern.

Zeugnissprache undurchsichtig und tückisch

Die Prüfung durch einen Fachkundigen ist zwar nicht völlig entbehrlich, denn oft können gute Formulierungen in der Gesamtschau oder aufgrund der Satzstellung auch negativ sein, aber es können schon viele Fehler eingrenzt werden. Für den Arbeitnehmer ist die Zeugnissprache undurchsichtig und tückisch, denn nicht alles, was gut klingt, ist auch gut. Beispielsweise der Satz „Er zeigte Fleiß und Eifer“ stellt gerade mal eine „ausreichende“ Leistungsbewertung dar. Die Zeugnissprache ist ständig im Wandel und unterliegt auch gewissen Trends, daher ist es wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein.

Fachbeitrag von:

Maria Dimartino
-Rechtsanwältin-
Schulstraße 5
69214 Eppelheim
Telefon: +49 6221 6734302
Mobil: +49 179 1081769
E-Mail: mail[at]jurvita.de
Web: http://www.jurvita.de

Wohlwollenspflicht  – Was heißt das?

Wohlwollenspflicht – Was heißt das?

Wohlwollenspflicht vs. Wahrheitspflicht?

Das Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber klare Vorgaben, wann und wie er ein Arbeitszeugnis ausfertigen muss.

So hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht, eine Bewertung seiner Leistungen zu erhalten. Sollte das Arbeitszeugnis sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten, so kann dies eingeklagt werden oder geändert werden.

ARBEITSZEUGNIS PRÜFEN LASSEN

Was ist die Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers

Das Arbeitszeugnis stellt die Beurteilung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers dar. Gleichzeitig ist es auch der Nachweis, dass es eine Beschäftigung gab. Der Gesetzgeber schreibt dem Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses vor, legt ihm aber Bedingungen auf. Diese Bedingungen lauten, er muss die Leistung des Arbeitnehmers wohlwollend und der Wahrheit entsprechend ausstellen. Darüber hinaus muss das Zeugnis ordentlich und fehlerfrei sein. Sind drei Jahre ins Land gezogen, dann tritt eine Verjährungsfrist in Kraft, das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mehr hat. Diese Situation ist aber eher selten zu nennen, normalerweise wird das Arbeitszeugnis sofort im Anschluss an das Arbeitsverhältnis ausgestellt.

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Die Zeugnissprache

Die Wohlwollenspflicht ist ein rechtlicher Grundsatz, wie AGG oder Gerichtsurteile und es besteht für das Arbeitszeugnis eine Wohlwollenspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass das Arbeitszeugnis keinerlei Informationen – auch keine codierten – dem Arbeitszeugnis zugefügt darf, die für den Arbeitnehmer bei späterer Jobsuche Schwierigkeiten bereiten könnten. Zu der verständigen Wohlwollenspflicht gehört, dass der Gesamteindruck des Arbeitnehmers im Fokus steht. Atypische Fehlleistungen oder kleinere Schwächen gehören nicht in ein Zeugnis. Gerade auch dann nicht, wenn es während der Kündigungsfristen zu Spannungen gekommen ist. Diese sollte beim Abfassen des Zeugnisses außen vor bleiben. Dazu gehört aber keine Lüge. Selbst wenn man dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis ausstellen möchte, so sollte grobes, gerade für das weitere Arbeitsleben bestehende Fehlverhalten nicht weglassen werden. Generell kann gesagt werden, dass ein Zeugnis mit Wohlwollenspflicht dem Arbeitnehmer ausgestellt werden kann, aber es ist nicht richtig, dass es grundsätzlich nichts Schlechtes enthalten darf.

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Die Wohlwollenspflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitgeber hat also immer die Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber zu beachten. Auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses oder wie es vom Bundesgerichtshof gesagt wurde: Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis mit verständiger Wohlwollenspflicht ausstellen, damit dem Arbeitnehmer die spätere Jobsuche auf dem Arbeitsmarkt nicht erschwert wird. Die Wohlwollenspflicht kollidiert oftmals mit der Wahrheitspflicht und dabei haben sich in der Praxis unterschiedliche Techniken und Formulieren (Zeugnissprache) hervorgetan. Die Wohlwollenspflicht eines Arbeitgebers zählt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. D.h. sollte sich der neue Arbeitgeber bei dem alten nach dem Mitarbeiter telefonisch erkundigen, so ist er an das Wohlwollen noch gebunden.

DZP-TIPP: Obwohl die Wohlwollenspflicht besteht sollten Sie sich darauf nicht verlassen. Bei uns können Sie Ihr Arbeitszeugnis online prüfen lassen.

Was zählt zur Führungsleistung und wie wird diese beurteilt?

Was zählt zur Führungsleistung und wie wird diese beurteilt?

Arbeitszeugnis Führungsleistung – Führungsstil des Topmanagers ist eng mit dem Geschäftserfolg verbunden

Arbeitszeugnis Führungsleistung als wichtiges Kriterium, um die Arbeit von Managern und Angestellten mit Leitungsfunktionen und Projektverantwortung zu beurteilen.

Denn eine gute Führungsleistung trägt dazu bei, ein leistungsstarkes Team zu schaffen. Eine gute Führung kann die Kreativität der einzelnen Mitarbeiter fördern, während eine mangelhafte Führung oft zur Frustration der Angestellten und einer entsprechend schlechten Arbeitsleistung beitragen kann. Führung und Führungsleistung sind somit eng mit dem Geschäftserfolg verbunden.

ARBEITSZEUGNIS ERSTELLEN

Bewertungen von Führungsleistungen

Die Bewertung von Führung und Führungsleistung ist nicht immer einfach, da es nur wenige eindeutige Kriterien gibt. Mancher Mitarbeiter kommt mit einem Vorgesetzten und seiner Art zu führen gut zurecht, andere Mitarbeiter können denselben Chef jedoch sehr kritisch bewerten. Denn oft spielen weiche Faktoren wie Sympathie und Antisympathie eine große Rolle. Bei einer Bewertung im Rahmen eines Arbeitszeugnisses sollten diese individuellen Bewertung jedoch hinter handfesten Aspekten zurücktreten. Deshalb werden bei der Bewertung von Führungsleistungen insbesondere folgende Fragen berücksichtigt:

1. Formale Führung: Welche Position hatte die Führungspersönlichkeit innerhalb des Unternehmens und wie viele Mitarbeiter wurden von ihr geführt?

2. Führungserfolg: Welche Leistungen haben die Mitarbeiter unter der Führungspersönlichkeit erbracht?

3. Inhaltliche Führung: Welchen Führungsstil setzte die Führungsperson ein, um das Projekt voranzubringen?

4. Führung durch Delegation: Hat die Führungspersönlichkeit das richtige Maß gefunden und die anstehenden Aufgaben im angemessenem Maße delegiert?

ARBEITSZEUGNIS CHECKEN LASSEN

Bewertung des inhaltlichen Führungserfolges

Während die Aspekte der formalen Führung und der Führungserfolg recht einfach darzulegen sind, weil sie sich aus der Organisation des Unternehmens und seinen Geschäftszahlen herleiten lassen, bereitet der Aspekt der inhaltlichen Führung bei der Bewertung größere Schwierigkeiten. Denn unterschiedliche Führungsstile sind nicht aus sich heraus gut oder schlecht. Sie sind eng mit der Führungspersönlichkeit, den Persönlichkeiten der Mitarbeiter und maßgeblich mit der Unternehmenskultur verbunden. Es versteht sich von selbst, dass ein Stahlkonzern eine andere Führung braucht, als ein junges Internetunternehmen. In der Regel stellen die Verfasser eines Arbeitszeugnisses daher die Frage, ob es gelungen ist, ein produktives Arbeitsklima zu schaffen, indem die Mitarbeiter über die Zielvorgaben hinaus Erfolge erzielen. Dazu gehört schließlich auch die Frage der Delegation. Denn wenn der Chef zu viel oder zu wenig delegiert, führt diese schlechte Führungsleistung zwangsläufig zu einem schlechten Betriebsklima.

DZP-TIPP: Überprüfen Sie, ob Ihre Führungsleistung im Arbeitszeugnis entsprechend gewürdigt ist. Sind Sie der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, können Sie von uns Ihr Arbeitszeugnis testen lassen.

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