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Negativ-Formulierungen im Arbeitszeugnis

Negativ-Formulierungen im Arbeitszeugnis

Vorsicht bei passiven Formulierungen und der Verneinungstechnik.

Es passiert doch häufiger als man denkt. Sie haben Ihr Arbeitszeugnis erhalten und freuen sich über die “gute” Beurteilung des ehemaligen Arbeitgebers. Doch nach dem zweiten Durchlesen macht sich ein ungutes Gefühl bei Ihnen breit. “Herr Meier wurde als IT-Systemadministrator eingesetzt” steht dort.

MACHEN SIE DEN ZEUGNISCHECK

Im weiteren Zeugnistext lesen Sie “Er war im Allgemeinen zuverlässig.” Was bedeuten diese Formulierungen und was sagt Ihr ehemaliger Chef mit diesem Zeugnis über Sie tatsächlich aus? Oftmals weiß es der Zeugnisaussteller nicht besser. Von der so tückischen Zeugnissprache hat er noch nie etwas gehört und deshalb schreibt er Ihnen ein seiner Meinung nach gutes Arbeitszeugnis. Dennoch: Dass Sie keine Einladung mehr zu einem Vorstellungsgespräch erhalten kann daran liegen, dass Ihr ehemaliger Chef die Zeugnissprache nicht beherrscht. Darum sollten Sie beim Erhalt Ihres Arbeitszeugnisses im Kurztest auf diese Dinge achten:

Keine Passivformulierungen im Zeugnis

Steht dort: “Frau Petra Müller war vom … bis … als … in unserem Unternehmen tätig.” =Aktivformulierung oder lautet es: “Frau Petra Müller war vom … bis … als … in unserem Unternehmen beschäftigt.” =Passivformulierung

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

 

Keine Adresse im Zeugnis

Achten Sie darauf, dass keine Adresse in Ihrem Zeugnis angegeben ist. Das Zeugnis ist kein Brief, in welchem Sie direkt angesprochen werden. Das Arbeitszeugnis wird grundsätzlich in der 3. Person ausgestellt – die Nennung der Anschrift entfällt. Somit entstünde an dieser Stelle ein Stilbruch. Keine Negationstechnik im Zeugnis Checken Sie, ob Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Formulierungen wie “Sein Verhalten war im Großen und Ganzen ohne Beanstandung” finden. Denn Ihr Verhalten führte ganz offensichtlich doch zu einigen Beanstandungen. War das auch tatsächlich so?  

DZP-TIPP: Überprüfen Sie anhand dieser Beispiele und unseres 10-Punkte-Zeugnis-Checks, ob Ihr Arbeitszeugnis einen Stolperstein beinhaltet. Wenn ja, lassen Sie das Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber umgehend korrigieren oder finden Sie in unserem Experten-Finder einen Dienstleister, der Ihr Arbeitszeugnis von A – Z analysiert und für Sie die fachmännische und professionelle Neuformulierung übernimmt.

Arbeitszeugnis Anspruch für jeden Arbeitnehmer

Arbeitszeugnis Anspruch für jeden Arbeitnehmer

Arbeitszeugnis Anspruch hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer

In Deutschland hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer (§ 109 Gewerbeordnung) und jeder Beamte (§ 85 BBG) ein Anrecht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber. Für Auszubildende ist dies in § 16 des Berufsbildungsgesetztes geregelt und allgemeine rechtliche Grundlagen hierzu finden sich in § 630 BGB.

Der  Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

Der Arbeitszeugnis Anspruch selbst entsteht im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Daraus ergibt sich gleichzeitig für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Zeugniserteilung.

ARBEITSZEUGNISGENERATOR

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, ob er Ihnen ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen soll. Erledigen Sie dies am besten auf schriftlichem Wege.

Hat der Arbeitgeber Ihr Arbeitszeugnis innerhalb einer angemessenen Frist erstellt, greift für Sie die Formel der Holschuld. Denn Ihr Arbeitgeber ist keineswegs dazu verpflichtet, Ihnen das Zeugnis auf dem Postwege zu übermitteln – sei denn, es wäre Ihnen unzumutbar und mit zu hohen Kosten verbunden, in den Besitz Ihres Arbeitszeugnisses zu gelangen.

Verjährung und Verwirkung des Arbeitszeugnis Anspruch

Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit mit dem Herantragen Ihrer Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses an den (ehemaligen) Arbeitgeber.

ARBEITSZEUGNIS BEWERTEN LASSEN

Für den Zeugnisanspruch gilt einerseits die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB), und diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitszeugnis Anspruch entstanden ist (§199 BGB). Andererseits kann es zur sogenannten Verwirkung des Zeugnisanspruchs kommen (BAG, Urteil vom 17.02.1988 – AZR 638 /86). Das ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Arbeitszeugnis Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht haben (“Zeitmoment”) und dadurch beim Arbeitgeber der Eindruck entstanden ist, Sie werden diesen auch künftig nicht weiter verfolgen (“Umstandsmoment”), so dass in der Folge dem Arbeitgeber die Erfüllung des Zeugnisanspruchs nach Treu und Glauben und Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist.

Elternzeit – gehört ins Arbeitszeugnis oder nicht?

Elternzeit – gehört ins Arbeitszeugnis oder nicht?

Elternzeit für Qualifikation und Leistung unerheblich

Die Elternzeit genießt in Deutschland einen besonderen Schutz. Sie wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt und darüber hinaus steht der Arbeitgeber in der Verpflichtung, das Arbeitsverhältnis mit dem Elter nach Ablauf der Freistellung zu gleichen Bedingungen wie vorher fortzusetzen.

Während der Elternzeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht erlaubt.

ZEUGNIS ÜBERPRÜFEN LASSEN

Ob die Elternzeit nun im Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte oder nicht, dazu haben wir für Sie folgende Informationen zusammengestellt:

Das LAG Köln geht in seinem Urteil vom 30. August 2007 – AZ 10 Sa 482/07 zum Zwischenzeugnis eines Werkzeugmachers davon aus, dass das Zwischenzeugnis Bestandteil einer Bewerbung sein kann. Für den möglichen neuen Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, sich einen wahren Eindruck vom Bewerber zu verschaffen. Nun hat der Werkzeugmacher in den letzten drei Jahren vor Ausstellung des Zwischenzeugnisses aufgrund der Elternzeit zwei Jahre nicht gearbeitet. Die Nennung dieser Tatsache im Zwischenzeugnis ist lt. LAG Köln folgerichtig und zulässig.

ZEUGNISERSTELLUNG

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt vertritt die Ansicht, dass eine Abwesenheit von 66 % in Bezug auf die gesamte Beschäftigungsdauer unbedingt im Arbeitszeugnis Ausdruck finden muss, weil es sich hierbei um einen wesentlichen zeitlichen Abschnitt innerhalb des gesamten Arbeitsverhältnisses handelt. So hat das BAG in seinem Urteil vom 10. 5. 2005 – 9 AZR 261/04 entschieden und dabei das Hessische Landesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 19.04.2004 – 11 Sa 734/03 bestätigt.

In seiner Urteilsbegründung führt das BAG aus, dass bei einer Nichterwähnung dieser vom zeitlichen Anteil her so wesentlichen Elternzeit bei Dritten (z. B. bei einem künftigen, neuen Arbeitgeber, der dieses Zeugnis in einer Bewerbungsmappe vorfindet) der Eindruck erzeugt werden könnte, dass die im Arbeitszeugnis vorgenommene Leistungsbeurteilung sich auf den kompletten Zeitraum des rechtlichen Arbeitsverhältnisses bezieht – und dies ist hier ganz eindeutig nicht der Fall.

DZP-TIPP: Nimmt die Elternzeit weniger als ein Drittel der Gesamtarbeitszeit bei einem Arbeitgeber ein, so muss diese Tatsache im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden. Liegt die Elternzeit bereits längere Zeit zurück, spricht absolut nichts dagegen, diese Ausfallzeit im Arbeitszeugnis zu benennen.

Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis

Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis

Kein Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Wünsche

Sie glauben, der Arbeitgeber sei Ihnen im Arbeitszeugnis zu Dank verpflichtet nachdem Sie jahrelang für ihn gearbeitet haben und somit maßgeblich für seinen Erfolg mitverantwortlich sind?

Sie selbst haben gekündigt, gehen im Guten und erwarten in Ihrem Arbeitszeugnis das Natürlichste der Arbeitswelt: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche.

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Rein von der Überlegung her ist das ein sehr ehrenwerter Gedanke. Mehr jedoch nicht, denn: In der gesamten Zeit Ihrer Tätigkeit haben Sie von Ihrem Chef für Ihre Leistung als Gegenwert das Gehalt oder den Lohn erhalten.

Sie fragen sich, ob Ihr Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet ist, in Ihrem Arbeitszeugnis den Dank für Ihre Arbeitsleistung, das Bedauern Ihres Weggangs und die Wünsche für Ihre Zukunft aufzunehmen?

Dieses Thema beschäftigt die Gerichte immer wieder. So entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2001 (Urteil vom 20.02.2001, Az: 9AZR 44/00), dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, im Arbeitszeugnis Dank und Zukunftswünsche auszudrücken. Dem entgegen hat zwei Jahre später jedoch das Arbeitsgericht Berlin befunden (ArbG Berlin 7.3.2003, 88 Ca 604/03), dass der Arbeitnehmer sehr wohl einen Anspruch auf die Dankes-Bedauern-Formel hat, da das Fehlen dieser Formel den sonst “positiven Gesamteindruck” entwerten kann.

PROFESSIONELLE ARBEITSZEUGNIS BEWERTUNG

Das BAG hat sich im Dezember 2012 ein weiteres Mal dazu geäußert (Urteil vom 11.12.2012, 9AZR 227/11) und höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitnehmer “keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel” hat (dieses und weitere Urteile finden Sie hier).

Kein Anspruch auf Dankes-Bedauern-Formel

Fakt ist also, dass Sie keinen Anspruch auf die Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis haben – wenngleich dies jahrelang geübter Praxis der Zeugniserstellung widerspricht. Sollten Sie dennoch Beispiele für eine Formulierung suchen finden Sie diese hier.

DZP-TIPP: Wenn in Ihrem Arbeitszeugnis die Dankes-Bedauern-Formel fehlt und Ihr Chef Ihnen keine Zukunftswünsche mit auf den Weg gibt, bitten Sie ihn höflich um Ergänzung dieser Zeugniskomponente. Denken Sie jedoch daran, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Schlussformel haben.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches?

Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches?

Steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu?

Häufig hat man schon von einem “einfachen” oder einem “qualifizierten” Arbeitszeugnis gehört. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Zeugnisarten? Und welches Zeugnis steht Ihnen zu?

Das einfache Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält die Daten zu Ihrer Person sowie Informationen über die Art und den Zeitraum der Tätigkeit.

ARBEITSZEUGNIS ANALYSIEREN

Solch ein einfaches Arbeitszeugnis ist folglich eine reine Bestätigung oder Bescheinigung darüber, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Arbeitgeber tätig gewesen sind. So kann das einfache Arbeitszeugnis gestaltet sein:

Zeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 01.05.1965 war bei uns vom 01.06.2013 bis zum 30.04.2014 in Vollzeit als Lagerist tätig. Zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Mustermann gehörten folgende Aufgaben:

  • Wareneingangskontrolle
  • Warenannahme und Wareneingangsabwicklung
  • Einlagerung von Produkten
  • Umgang mit konventionellem und automatisiertem Lagersystem
  • Erfassung und Meldung von Differenzen und Reklamationen nach Vorgaben
  • Bearbeitung von Bestandsprüfungen und Bestandsverwaltung
  • Mitwirkung bei Inventuren

Musterhausen, den 30.04.2015

Max Mustermann
Geschäftsführer

Hier finden Sie keine Hinweise zu einer Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Führungsverhaltens und Sozialverhaltens.

ZEUGNISENTWURF SCHREIBEN LASSEN

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist im Vergleich zum einfachen Arbeitszeugnis umfassender gestaltet und trifft sogenannte qualifizierte Aussagen und Bewertungen. Es enthält über die Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses hinaus zusätzlich die Zeugniskomponenten

  • Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung, dazu gehören Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis, außergewöhnliche Erfolge sowie Bewertungen zum Führungsstil (bei Führungskräften)
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Sozialverhalten und soziale Kompetenz
  • Austrittsgrund
  • Abschiedsformel (kein Anspruch lt. BAG)

Laut Gesetzgeber können Sie wählen. Sie haben die freie Wahl, sich für ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu entscheiden. Das Zeugnis Portal empfiehlt Ihnen in jedem Fall die qualifizierte Arbeitszeugnis Variante.

DZP-TIPP: Erstellen Sie mit unserem Online-Zeugnisgenerator Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis selbst. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber diesen Zeugnisentwurf vor und erkundigen Sie sich dann schriftlich danach, wann Sie mit Ihrem vom Arbeitgeber unterzeichneten Zeugnis rechnen dürfen. Sollten Sie keine zeitnahe Antwort erhalten, setzen Sie eine Frist.

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